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Wie selbstbestimmt können wir sterben?

Das eigene Leben zu beenden, kann für schwer kranke Menschen ein Ausweg sein. Dafür sind sie oft auf fremde Hilfe angewiesen. Die meisten Formen der Sterbehilfe sind in Deutschland möglich, doch das Thema bleibt umstritten.

Selbstbestimmt sterben

Die Terminologie rund ums Thema Sterbehilfe ist ziemlich komplex: Bei der passiven Sterbehilfe werden die lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt. Es werden also zum Beispiel die Beatmungsgeräte abgeschaltet. Die indirekte Sterbehilfe beschleunigt den Tod der kranken Person, durch schmerzlindernde Medikamente etwa, die in hoher Dosierung zum Tod führen. Von der Beihilfe zur Selbsttötung oder dem assistierten Suizid spricht man, wenn der kranken Person zum Beispiel Medikamente beschafft werden, die zum Tod führen. Bei der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe bekommt die Person ein tödlich wirkendes Medikament verabreicht.

Es gibt diese große Angst, am Ende des Lebens ausgeliefert zu sein und sich in einer würdelosen Situation zu befinden. Dann erscheint der assistierte Suizid wie ein Ausweg.

Ralf Jürgen Jox, Leiter des Fachbereichs Klinische Ethik am Universitätsklinikum Lausanne

Foto: privat

Rechtslage in Deutschland

Zwischen 2015 und 2020 stand auch die sogenannte geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe. Sterbehilfevereine, Ärztinnen und Ärzte, die Sterbewilligen regelmäßig ihre Hilfe anboten, haben sich also strafbar gemacht. Im Februar 2020 wurde das Verbot vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Seitdem gilt: Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Doch nach dem Urteil hat sich die Regierung noch nicht auf eine neue Regelung geeinigt. Und stellenweise blockiert die Politik offenbar die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben.

Psychisch Kranke müssen geschützt werden und frei verantwortliche Menschen, die nicht psychisch krank sind, müssen in ihren Grundrechten gestützt werden.

Wolfgang Putz, Rechtsanwalt

Foto: Anwaltskanzlei Putz

detektor.fm-Moderatorin Gina Enslin spricht mit dem Leiter des Fachbereichs Klinische Ethik am Universitätsklinikum Lausanne Ralf Jürgen Jox und mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Putz über Sterbehilfe in Deutschland und die Grenzen des selbstbestimmten Sterbens.