Selbstbestimmt sterben
Die Terminologie rund ums Thema Sterbehilfe ist ziemlich komplex: Bei der passiven Sterbehilfe werden die lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt. Es werden also zum Beispiel die Beatmungsgeräte abgeschaltet. Die indirekte Sterbehilfe beschleunigt den Tod der kranken Person, durch schmerzlindernde Medikamente etwa, die in hoher Dosierung zum Tod führen. Von der Beihilfe zur Selbsttötung oder dem assistierten Suizid spricht man, wenn der kranken Person zum Beispiel Medikamente beschafft werden, die zum Tod führen. Bei der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe bekommt die Person ein tödlich wirkendes Medikament verabreicht.
Rechtslage in Deutschland
Zwischen 2015 und 2020 stand auch die sogenannte geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe. Sterbehilfevereine, Ärztinnen und Ärzte, die Sterbewilligen regelmäßig ihre Hilfe anboten, haben sich also strafbar gemacht. Im Februar 2020 wurde das Verbot vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Seitdem gilt: Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Doch nach dem Urteil hat sich die Regierung noch nicht auf eine neue Regelung geeinigt. Und stellenweise blockiert die Politik offenbar die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben.
detektor.fm-Moderatorin Gina Enslin spricht mit dem Leiter des Fachbereichs Klinische Ethik am Universitätsklinikum Lausanne Ralf Jürgen Jox und mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Putz über Sterbehilfe in Deutschland und die Grenzen des selbstbestimmten Sterbens.