EuGH-Urteil: Abschiebehaft in Deutschland muss reformiert werden

„Das ist Freiheitsberaubung!“

Bisher war es so üblich: Abschiebehäftlinge haben gemeinsam mit Strafgefangenen im Gefängnis gesessen. Dagegen haben Anwälte vor zwei Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt – und Recht bekommen. Deutschland muss nun seine Abschiebehaft reformieren. Heiko Habbe arbeitet für den Jesuiten-Flüchtlingsdienst und ist einer der Anwälte, die geklagt hatten.

In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden bis jetzt Flüchtlinge und Häftlinge unter denselben Bedingungen im selben Gebäude inhaftiert. Das muss sich jetzt ändern, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.

Für die Freilassung aller Gefangenen

Pro Asyl und der deutsche Jesuiten Flüchtlingsdienst fordern nun, alle Abschiebehäftlinge freizulassen und die Abschiebehaft grundsätzlich zu reformieren. Denn die Flüchtlinge können in regulären Gefängnissen nur schlecht mit Familienangehörigen kommunizieren und viele fühlen sich durch die Unterbringung stigmatisiert.

Viele der Abschiebehäftlinge kommen momentan aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Sie sollen aufgrund der Zuständigkeitsregeln der Europäischen Union in die Länder abgeschoben werden, in denen sie angekommen sind. Ihre Unterbringung in Gefängnissen vor ihrer Abschiebung gilt als Verletzung der Menschenwürde.

Der Anwalt Heiko Habbe hat zusammen mit anderen Anwälten gegen diese Praxis geklagt und Recht bekommen. Ab sofort muss die Abschiebehaft reformiert werden. Wir haben mit ihm darüber gesprochen.

Aus dem Urteil folgt, dass man alle Flüchtlinge, die bisher noch in Abschiebehaft sitzen, freilassen sollte.Heiko Habbe