In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden bis jetzt Flüchtlinge und Häftlinge unter denselben Bedingungen im selben Gebäude inhaftiert. Das muss sich jetzt ändern, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.
Für die Freilassung aller Gefangenen
Pro Asyl und der deutsche Jesuiten Flüchtlingsdienst fordern nun, alle Abschiebehäftlinge freizulassen und die Abschiebehaft grundsätzlich zu reformieren. Denn die Flüchtlinge können in regulären Gefängnissen nur schlecht mit Familienangehörigen kommunizieren und viele fühlen sich durch die Unterbringung stigmatisiert.
Viele der Abschiebehäftlinge kommen momentan aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Sie sollen aufgrund der Zuständigkeitsregeln der Europäischen Union in die Länder abgeschoben werden, in denen sie angekommen sind. Ihre Unterbringung in Gefängnissen vor ihrer Abschiebung gilt als Verletzung der Menschenwürde.
Der Anwalt Heiko Habbe hat zusammen mit anderen Anwälten gegen diese Praxis geklagt und Recht bekommen. Ab sofort muss die Abschiebehaft reformiert werden. Wir haben mit ihm darüber gesprochen.