Die Festnahme des ehemaligen katalanischen Ex-Präsidenten Puigdemont wirft viele rechtliche Fragen auf. Spanien beschuldigt ihn unter anderem der Rebellion. Muss ihn die deutsche Justiz ausliefern?
Die Beschuldigungen gegen Carles Puigdemont wiegen schwer. Die spanische Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Präsidenten Kataloniens unter anderem Rebellion vor. Außerdem: Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder. Am Sonntag wurde Puigdemont auf einer Reise von Finnland nach Belgien in Deutschland verhaftet. Die deutsche Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie den ehemaligen Regierungschef an Spanien ausliefern kann.
Besonders der Vorwurf der Rebellion könnte sich für eine Auslieferung als problematisch erweisen. Bei einer Verurteilung drohen dem Politiker in seiner Heimat bis zu 30 Jahre Haft. Ob es sich bei den Bestrebungen Puigdemonts und seiner Mitstreiter um Rebellion handelt, sorgt in Spanien für kontroverse Diskussionen. Das Strafrecht der Bundsrepublik sieht einen solchen Passus nicht vor. Der deutsche „Hochverrat“ käme dem allerdings sehr nahe.
Den europäischen Haftbefehl als solches gibt es gar nicht. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein muss nun prüfen, ob die Ähnlichkeit der beiden Paragrafen genügt, um Puigdemont der spanischen Justiz zu überstellen. Vor Ostern, so heißt es, sei jedoch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.
Über die Bedeutung des Falls hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt in unserer Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Manche Rechtsexperten sagen, das ist eigentlich gar kein Haftbefehl, sondern ein Fahndungsmittel.Dr. Achim Doerfer
Redaktion: Patrick Ehrenberg