Rechtsradikaler Richter: Justizskandal in Bayern

Zurück zum Radikalenerlass im öffentlichen Dienst?

Nur durch einen Zufall ist die rechtsradikale Vergangenheit des ehemaligen Richters Maik B. ans Licht gekommen. Sollte aus dem Zufall wieder übliche Praxis werden?

Vom „Hassgesang“ zur Rechtssprechung

Als Sänger einer rechtsradikalen Band hat Maik B. in seiner Jugend regelmäßig im Mittelpunkt gestanden.  Das hat er auch als Jurist im Gerichtssaal getan, bis ein Zufall seine politisch brisante Vergangenheit ans Licht gebracht hat.

Hat keiner nachgeschaut?

Vor 40 Jahren wäre das wahrscheinlich nicht passiert. Denn der in den 1970er Jahren beschlossene „Radikalenerlass“ sollte genau das verhindern: dass Links- oder Rechtsextreme ein öffentliches Amt bekleiden. Es ist damals viel über das Gesetz diskutiert worden. Man befürchtete, dass Personen zu leicht in eine Ecke gedrängt würden, aus der sie nur schwerlich wieder herauskommen. Dennoch ist die Vergangenheitsrecherche eine gängige Praxis gewesen. Sie hat dafür gesorgt, dass Personen mit politisch extremem Gedankengut aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten worden sind. Zu dieser Zeit wäre Maik B. wohl kaum Richter am Amtsgericht Lichtenfels geworden.

Zurück zum „Radikalenerlass“?

Wie Bayerns Justizminister Bausback verlauten ließ, gehe es nicht darum, die Regelanfrage (den Radikalenerlass) generell und für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen. Vielmehr müsse man sich die Frage stellen, ob man dieses Instrument nicht speziell für „besonders sicherheitsrelevante hoheitliche Tätigkeitsbereiche“ wie zum Beispiel das Richteramt einsetzen sollte.

Brauchen wir nun also eine Renaissance des genauen Hinsehens? Sollte die Vergangenheitsrecherche wieder zur Praxis werden, damit sich in Zukunft radikales Gedankengut nicht mehr in Richterroben verstecken kann?

Darüber haben wir mit Uwe Lipinski, Rechtsanwalt für Verfassungsrecht in Heidelberg, gesprochen.

Die, die verfassungskonform sind, denen schadet der Radikalenerlass nicht.Uwe Lipinski