Tierschutzgesetz: Zoohändler nehmen Besitzer in die Pflicht

Was bringen die neuen Tierschutzgesetze?

Der Verkauf von Haustieren aus dem Ausland ist nun genehmigungspflichtig. Außerdem müssen Zoohandlungen ihre Kunden ab sofort schriftlich über artgerechte Haltung aufklären.

Über illegale Transporte von Hundewelpen ist in letzter Zeit vermehrt berichtet worden. Ab heute ist der Handel mit Haustieren aus dem Ausland nur noch mit behördlicher Genehmigung erlaubt.

Mit den neuen Regelungen haben wir vor allem die Kontrollbehörden besser ausgerüstet, skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen, so der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Informationsblätter in den Zoohandlungen

Auch für den legalen Handel mit Kleintieren gelten neue Gesetze. Viele Tierhalter sind nach Ansicht des Landwirtschaftsministers über die Bedürfnisse ihrer Schützlinge nicht ausreichend informiert. Zoohandlungen sind deshalb jetzt verpflichtet, Informationsblätter an ihre Kunden zu verteilen.

Das sind Informationen über die angemessene Ernährung und Pflege des Tieres, seine verhaltensgerechte Unterbringung sowie artgemäße Bewegung, erklärt Landwirtschaftsminister Schmidt.

Ohne geeignete Ernährung, genügend Freiraum und soziale Kontakte geht es dem Wellensittich aus dem Zooladen schnell schlecht.

Mit dem Präsidenten des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands, Norbert Holthenrich, haben wir über den Sinn und die Auswirkungen der Tierschutzgesetze gesprochen. Er betont die eigene Verantwortung der Tierbsitzer.

Man weiß nicht, wie stark der illegale Welpenhandel ist. Die Dunkelziffer ist hoch. Man kann hier über die Aufklärung der Tierliebhaber arbeiten: Schaut euch die Züchter und die Eltern der Tiere an und kauft keinen Hund auf dem Parkplatz.Norbert Holthenrich