Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ESM unter Auflagen genehmigt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einwände gegen den dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM abgelehnt. Die Richter sagen ja zum ESM, verbinden aber Auflagen damit. Was bedeutet das für die Eurorettung?

Prof. Dr. Christoph Degenhart 

Schon vorher war klar: Die Entscheidung der Karlsruher Richter wird den Fortgang der Finanzkrise maßgeblich beeinflussen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den europäischen Fiskalpakt zurückgewiesen.

Das Urteil ist jedoch mit Auflagen verbunden. So soll Deutschland maximal für 190 Milliarden Euro haften. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass trotz der Schweigepflicht für ESM-Mitarbeiter, Bundesrat und Bundestag umfassend informiert werden. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert soll nun schnellstmöglich geprüft werden, in welcher Form die Forderungen aus Karlsruhe umgesetzt werden können.

Die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ gegen den ESM hatten im Vorfeld mehr als 37.000 Bürger unterzeichnet. Die bislang größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts wird vom Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Mit ihm haben wir am Nachmittag über das Urteil gesprochen.

Urteil des Bundesverfassungsgericht - ESM unter Auflagen genehmigthttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2012/09/Degenhart_zum_BVerfG-Urteil_zum_ESM_WEB.mp3

Hintergrundinformationen zum ESM und Fiskalpakt:

Der Europäische Stabilitätsmechanismus, auch ESM genannt, ist ein dauerhafter europäischer Rettungsschirm – und basiert auf einem Vertrag zwischen den Euro-Ländern. Er kann wirtschaftlich instabile Länder in der Euro-Zone mit Krediten und Bürgschaften bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen, wenn diese am Finanzmarkt kein Geld mehr bekommen. Der ESM die gesamte Euro-Zone stabilisieren und dauerhaft helfen. Es bekommen allerdings nur die Krisenländer Geld, die sich verpflichten, Reformen durchzusetzen. Die Reformen sollen helfen, die finanziellen und wirtschaftlichen Probleme des jeweiligen Landes langfristig zu beheben.

Damit löst der ESM den Krisenfonds ESFS ab. Er ist nicht als dauerhafte Lösung angelegt und sollte während der Griechenland-Krise die Finanzmärkte beruhigen. Er darf nur bis Mitte 2013 Finanzhilfen geben. Der ESM soll künftig die europäische Wirtschaft stärken. Deutschland beteiligt sich am ESM zu 27 Prozent, also mit ungefähr 190 Milliarden Euro.