FDP klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Die üblichen Verdächtigen?

Die FDP macht Ernst und reicht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Die Liberalen klagen gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe. Warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält, fragen wir den FDP-Vize Wolfgang Kubicki.

Bereits 2010 haben 20 liberale Kläger erfolgreich ein vernichtendes Urteil gegen das erste deutsche Gesetz zur Datenspeicherung erstritten. Jetzt ziehen die sogenannten „üblichen Verdächtigen“ wieder nach Karlsruhe.

Auch du wirst überwacht! Die Liberalen haben heute Klage gegen die #Vorratsdatenspeicherung eingereicht. #NoVDSpic.twitter.com/5Pbs94UeoX

— Naumann-Stiftung (@FNFreiheit) 27. Januar 2016

Dabei erklärte Karlsruhe den Vorgänger des aktuellen Gesetzes zur Vorratsdatenspreicherung bereits für verfassungswidrig.

Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten?

In Verdacht geraten kann jeden Tag jeder. Es gab Zeiten im Leben von Horst Seehofer, da hat er auch nicht gewollt, dass seine Telefondaten ausgewertet werden. – Wolfgang Kubicki stellvertrender Vorsitzender der FDP

Das neue Gesetz zur Datenspeicherung wurde im Oktober im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossenen. Demnach müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zur Gefahrenabwehr nun zehn Wochen lang speichert werden.

Die Liberalen ziehen vor Gericht

Der behauptete Zweck, man wolle damit Terroisten dingfest machen, ist schlichter Unsinn wie ein Blick nach Frankreich zeigt. Trotz umfassender Speicherung der Telefon- und Kommunikationsdaten konnten Anschläge auf Charlie Hebdo und Paris nicht verhindert werden. – Wolfgang Kubicki

Eine Gruppe von zwanzig Liberalen hat nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es ist bereits die vierte Verfassungsklage gegen das neue Gesetz.  detektor.fm-Moderator Gösta Neumann hat Wolfgang Kubicki gefragt, warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält. Er ist der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP.

„Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es festzustellen, ob das Gesetz erneut verfassungswidrig ist, weil der Verhältnismäßigkeitsgerundsatz in vielen Fällen einfach nicht gewahrt ist.“Wolfgang Kubicki 

Redaktion: Carsten Jänicke