Play
Foto: CC BY 2.0 | Erich Ferdinand.

FDP klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Die üblichen Verdächtigen?

Die FDP macht Ernst und reicht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Die Liberalen klagen gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe. Warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält, fragen wir den FDP-Vize Wolfgang Kubicki.

Bereits 2010 haben 20 liberale Kläger erfolgreich ein vernichtendes Urteil gegen das erste deutsche Gesetz zur Datenspeicherung erstritten. Jetzt ziehen die sogenannten „üblichen Verdächtigen“ wieder nach Karlsruhe.

Dabei erklärte Karlsruhe den Vorgänger des aktuellen Gesetzes zur Vorratsdatenspreicherung bereits für verfassungswidrig.

Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten?

In Verdacht geraten kann jeden Tag jeder. Es gab Zeiten im Leben von Horst Seehofer, da hat er auch nicht gewollt, dass seine Telefondaten ausgewertet werden. – Wolfgang Kubicki stellvertrender Vorsitzender der FDP

Das neue Gesetz zur Datenspeicherung wurde im Oktober im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossenen. Demnach müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zur Gefahrenabwehr nun zehn Wochen lang speichert werden.

Die Liberalen ziehen vor Gericht

Der behauptete Zweck, man wolle damit Terroisten dingfest machen, ist schlichter Unsinn wie ein Blick nach Frankreich zeigt. Trotz umfassender Speicherung der Telefon- und Kommunikationsdaten konnten Anschläge auf Charlie Hebdo und Paris nicht verhindert werden. – Wolfgang Kubicki

Eine Gruppe von zwanzig Liberalen hat nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es ist bereits die vierte Verfassungsklage gegen das neue Gesetz.  detektor.fm-Moderator Gösta Neumann hat Wolfgang Kubicki gefragt, warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält. Er ist der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP.

Wolfgang Kubicki - ist stellvertender Bundesvorsitzender der FDP

ist stellvertender Bundesvorsitzender der FDP
„Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es festzustellen, ob das Gesetz erneut verfassungswidrig ist, weil der Verhältnismäßigkeitsgerundsatz in vielen Fällen einfach nicht gewahrt ist.“Wolfgang Kubicki
Klage gegen Vorratsdatenspeicherung 04:59

Redaktion: Carsten Jänicke

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen