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Muss man Telegram regulieren?

Immer wieder werden Hass und Hetze auf der Plattform Telegram verbreitet. Anfang Dezember haben die Innenministerinnen und -minister der Länder entschieden, Messengerdienste stärker zu regulieren. Wie soll das gehen?

Radikalisierte Impfgegner haben in einer Chatgruppe auf Telegram konkret geplant, den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) umzubringen. Immer wieder werden über den Messengerdienst Gewaltaufrufe geteilt und, wie der Fall Kretschmer zeigt, zum Teil auch Straftaten verabredet.

Telegram ist natürlich ein Problem, aber zugleich ein Symptom für eine gesellschaftliche Fehlentwicklung. Natürlich müssen wir auch gesellschaftlich gegen Radikalisierung, insbesondere gegen den Rechtsextremismus, massiv vorgehen.

Ulf Buermeyer, Jurist und Host des Podcasts "Lage der Nation"

Foto: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Innenministerkonferenz: Kampf gegen Hass und Hetze

Anfang Dezember haben die Innenministerinnen und – minister beschlossen, stärker gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Es geht vor allem darum, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, zu erweitern. Plattformanbieter würden somit verpflichtet, rechtswidrige Inhalte selbstständig zu löschen. Wenn sie der Forderung dann nicht nachkommen, drohen Bußgelder. Das Problem: Das NetzDG bezieht sich auf soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und Instagram – Messengerdienste wie Telegram fallen nicht darunter. Das soll sich mit einer Ergänzung des Gesetzes ändern.

Zunächst ist das NetzDG der richtige Weg, um Regulierungen und das Durchsetzen des deutschen Rechts überhaupt einmal zu statuieren.

Chan-jo Jun, Rechtsanwalt im IT-Recht

Foto: privat

Regierung erhöht Druck auf Telegram

Allerdings: Eine Ergänzung des NetzDG wird voraussichtlich nicht reichen. Es laufen bereits mehrere Bußgeldverfahren gegen Telegram, auf die die Betreiber einfach nicht reagieren. Welche anderen Möglichkeiten gibt es für die deutsche Regierung, Druck auf den Messengerdienst auszuüben? Und ist es überhaupt in Ordnung, Telegram auf die einzelnen radikalisierten Nutzerinnen und Nutzer zu reduzieren?

Darüber spricht detektor.fm-Moderator Til Schäbitz mit Ulf Buermeyer. Er ist Jurist und hostet den Politik-Podcast „Lage der Nation“. Außerdem gibt der Rechtsanwalt Chan-jo Jun einen Einblick in die juristischen Hintergründe der Problematik. Jun ist Experte im IT-Recht und verklagt Online-Plattformen für Hasskriminalität.

Redaktion

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