Die Menschen in Berlin haben gewählt und sich beim Volksentscheid klar für eine Vergesellschaftung von privaten Immobilienunternehmen entschieden. Doch wie realistisch ist das?
Wir haben juristisch neutrale und unabhängige Gutachten in Auftrag gegeben und die kommen eindeutig zu dem Schluss, dass unser Vorhaben rechtssicher ist.
Jonas Becker, Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen
Wie es nach dem Volksentscheid weitergehen wird, ist unklar. Einige Juristen und Juristinnen stehen einem Gesetzentwurf, der eine Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen und anderen privaten Immobilienunternehmen vorsieht, kritisch gegenüber. Das würde sich nicht rechtskonform umsetzen lassen. Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben würden dadurch verletzt werden. Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses bewerten es als problematisch, dass die hohen Entschädigungen gegen die Schuldenbremse verstoßen könnten.
Die Vergesellschaftung ist Wunschdenken und von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meilenweit entfernt.
Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler
Jonas Becker ist Teil der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen!“. Im Interview mit detektor.fm-Moderator Yannic Köhler erzählt er, wie es für die Initiative jetzt weitergeht. Aus juristischer Sicht erläutert der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, warum er eine Umsetzung der Forderungen kritisch sieht.