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Bild:  John MACDOUGALL / AFP
Bild: John MACDOUGALL | AFP

Zurück zum Thema | Volksentscheid in Berlin

Ist eine Vergesellschaftung möglich?

Die Menschen in Berlin haben gewählt und sich beim Volksentscheid klar für eine Vergesellschaftung von privaten Immobilienunternehmen entschieden. Doch wie realistisch ist das?

„Zurück zum Thema“ bei Daily Drive

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen!“ hat am Sonntag einen Erfolg gefeiert. In einem Volksentscheid haben 56 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs abgestimmt, in dem es um die Vergesellschaftung von Wohnbeständen privater Immobilienunternehmen wie etwa Deutsche Wohnen geht.

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“

„Weil es unsere Stadt ist. Weil es unser zu Hause ist“ heißt es in einem Promotionsvideo der Kampagne zum Berliner Volksentscheid von „Deutsche Wohnen und Co enteignen!“. Mit steigenden Bodenpreisen werden auch die Mieten immer höher. Immer weniger Berliner und Berlinerinnen können sich das leisten. Die Initiative beruft sich in ihrer Forderung auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser sieht die Überführung von Privat- in Gemeineigentum vor. Tatsächlich handelt es sich demzufolge gar nicht um eine Enteignung, sondern um eine Vergesellschaftung.

Wir haben juristisch neutrale und unabhängige Gutachten in Auftrag gegeben und die kommen eindeutig zu dem Schluss, dass unser Vorhaben rechtssicher ist.

Jonas Becker, Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen

Jonas Becker, Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignenFoto: privat

Kritischer Blick einiger Juristen und Juristinnen

Wie es nach dem Volksentscheid weitergehen wird, ist unklar. Einige Juristen und Juristinnen stehen einem Gesetzentwurf, der eine Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen und anderen privaten Immobilienunternehmen vorsieht, kritisch gegenüber. Das würde sich nicht rechtskonform umsetzen lassen. Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben würden dadurch verletzt werden. Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses bewerten es als problematisch, dass die hohen Entschädigungen gegen die Schuldenbremse verstoßen könnten.

Die Vergesellschaftung ist Wunschdenken und von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meilenweit entfernt.

Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler

Ulrich Battis, RechtswissenschaftlerFoto: GSK Stockmann

Jonas Becker ist Teil der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen!“. Im Interview mit detektor.fm-Moderator Yannic Köhler erzählt er, wie es für die Initiative jetzt weitergeht. Aus juristischer Sicht erläutert der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, warum er eine Umsetzung der Forderungen kritisch sieht.

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