Heribert Prantl zur Idee eines Handelsgerichtshofs für TTIP

Unabhängige Richter für den Freihandel?

Angesichts der vielen Proteste gegen die heftig diskutierten Schiedsgerichte bei TTIP hat Wirtschaftsminister Gabriel einen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshof vorgeschlagen. Das Gericht soll öffentlich tagen und unabhängige Richter beschäftigen. Eine Frage bleibt jedoch: Nach welchem Recht sollen die Richter entscheiden?

Neuer Vorstoß

In seinem Vorschlag für einen europäischen Handelsgerichtshof sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Rettung für das Freihandelsabkommen TTIP. Ein erster Vertragsentwurf hierfür liegt bereits vor. Der Handelsgerichtshof, den Gabriel vorschlägt, soll öffentlich und unter der Leitung offiziell berufener Richter tagen. Außerdem ist eine Berufungskammer vorgesehen. Gabriel reagiert damit auf die Kritik gegen die unbeliebten Schiedsgerichte, die bisher vorgesehen waren und als intransparent gelten.

Kritik am Freihandelsabkommen TTIP

Ein zentraler Kritikpunkt vieler Europäer richtet sich in der Diskussion um das Freihandelsabkommen gegen die bisher vorgesehenen privaten Schiedsstellen. Diese sind nach Ansicht vieler Beobachter zu intransparent.

Europäisch-Amerikanischer Handelsgerichtshof

Der Entwurf Gabriels sieht nun vor, dass berufene Richter öffentlich tagen. Die Auswahl der jeweiligen Richter erfolgt zu einem Drittel seitens der EU, ein Drittel wird von den USA vorgeschlagen und ein Drittel soll gemeinsam von beiden Parteien gestellt werden. Vorgesehen ist hierbei, dass jede Kammer einen Richter vorweisen kann, der unbefangen und neutral urteilt.

Inwieweit der Entwurf eines europäischen US-Handelsgerichtshofes als Alternative zu den bisher vorgesehenen Schiedsgerichten gelten kann, hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf im Gespräch mit Heribert Prantl, dem Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, hinterfragt.

Es ist ein ganz großer Schritt weg von dem bisherigen Unsinn des privaten Schiedsgerichts. Aber auch dieser unabhängige Handelsgerichtshof muss noch sorgfältig in das europäische und deutsche Verfassungsrecht eingegliedert werden.Heribert Prantl