Neuer Vorstoß
In seinem Vorschlag für einen europäischen Handelsgerichtshof sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Rettung für das Freihandelsabkommen TTIP. Ein erster Vertragsentwurf hierfür liegt bereits vor. Der Handelsgerichtshof, den Gabriel vorschlägt, soll öffentlich und unter der Leitung offiziell berufener Richter tagen. Außerdem ist eine Berufungskammer vorgesehen. Gabriel reagiert damit auf die Kritik gegen die unbeliebten Schiedsgerichte, die bisher vorgesehen waren und als intransparent gelten.
Kritik am Freihandelsabkommen TTIP
Ein zentraler Kritikpunkt vieler Europäer richtet sich in der Diskussion um das Freihandelsabkommen gegen die bisher vorgesehenen privaten Schiedsstellen. Diese sind nach Ansicht vieler Beobachter zu intransparent.
Europäisch-Amerikanischer Handelsgerichtshof
Der Entwurf Gabriels sieht nun vor, dass berufene Richter öffentlich tagen. Die Auswahl der jeweiligen Richter erfolgt zu einem Drittel seitens der EU, ein Drittel wird von den USA vorgeschlagen und ein Drittel soll gemeinsam von beiden Parteien gestellt werden. Vorgesehen ist hierbei, dass jede Kammer einen Richter vorweisen kann, der unbefangen und neutral urteilt.
Inwieweit der Entwurf eines europäischen US-Handelsgerichtshofes als Alternative zu den bisher vorgesehenen Schiedsgerichten gelten kann, hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf im Gespräch mit Heribert Prantl, dem Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, hinterfragt.