Was wichtig wird | Neues Lohngleichheitsgesetz

Mann – Frau = Gehaltslücke?

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Lohngleichheit beschlossen. Das soll helfen, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Doch es gibt auch Kritik. Über die sprechen wir mit Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche.

Per Gesetz zur Lohngerechtigkeit

Seit Jahren gibt es die Idee für das Lohngleichheitsgesetz. Denn Frauen verdienen in Deutschland immer noch deutlich weniger als Männer. Bis zu 22,4 Prozent beträgt der statistische Unterschied in der Bezahlung. Viele fordern daher seit Langem gesetzliche Regelungen zur Lohngleichheit in Unternehmen.

Deshalb hat das Bundeskabinett gestern einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen. Frauen in Firmen mit mindestens 200 Mitarbeitern sollen künftig Auskunft darüber bekommen können, wie viel männliche Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen.

Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern sollen außerdem regelmäßig Berichte über die Stand der Lohngleichheit vorlegen. Damit sollen sie auch in Eigenverantwortung genommen werden, sich um das Thema Lohngleichheit innerhalb der Belegschaft zu kümmern.

Wenn man gleichwertige Positionen nimmt, also einen Programmierer mit einer Programmiererin vergleicht, dann beträgt die Einkommenslücke nur noch sieben Prozent. Schaut man innerhalb eines Unternehmens, sind es dann nur drei Prozent.Kerstin Dämon 

Lohngleichheitsgesetz: Eigeninitiative weiterhin nötig

Dabei ginge es nicht um einen „Blick auf den Lohnzettel des Kollegen“, betont Arbeitsministerin Manuela Schwesig, aus deren Ressort der Entwurf stammt. Vielmehr sollen Arbeitnehmerinnen einen Vergleichswert bekommen, was ihre männlichen Kollegen mit ähnlicher Qualifikation verdienen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch genau soviel Lohn erhalten. Den müssen sie weiterhin mit dem Chef selbst aushandeln. Mit dem neuen Gesetz soll aber ihre Verhandlungsposition gestärkt werden. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch, mehr zu zahlen, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.

Auch deshalb sehen viele Kritiker das Gesetz als halbgaren Versuch gesellschaftspolitische Fragen durch Pseudo-Vorschriften zu regeln. Warum die Umsetzung daher schwierig wird, hat Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.


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Redaktion