Per Gesetz zur Lohngerechtigkeit
Seit Jahren gibt es die Idee für das Lohngleichheitsgesetz. Denn Frauen verdienen in Deutschland immer noch deutlich weniger als Männer. Bis zu 22,4 Prozent beträgt der statistische Unterschied in der Bezahlung. Viele fordern daher seit Langem gesetzliche Regelungen zur Lohngleichheit in Unternehmen.
Deshalb hat das Bundeskabinett gestern einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen. Frauen in Firmen mit mindestens 200 Mitarbeitern sollen künftig Auskunft darüber bekommen können, wie viel männliche Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen.
Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern sollen außerdem regelmäßig Berichte über die Stand der Lohngleichheit vorlegen. Damit sollen sie auch in Eigenverantwortung genommen werden, sich um das Thema Lohngleichheit innerhalb der Belegschaft zu kümmern.
Lohngleichheitsgesetz: Eigeninitiative weiterhin nötig
Dabei ginge es nicht um einen „Blick auf den Lohnzettel des Kollegen“, betont Arbeitsministerin Manuela Schwesig, aus deren Ressort der Entwurf stammt. Vielmehr sollen Arbeitnehmerinnen einen Vergleichswert bekommen, was ihre männlichen Kollegen mit ähnlicher Qualifikation verdienen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch genau soviel Lohn erhalten. Den müssen sie weiterhin mit dem Chef selbst aushandeln. Mit dem neuen Gesetz soll aber ihre Verhandlungsposition gestärkt werden. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch, mehr zu zahlen, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.
Auch deshalb sehen viele Kritiker das Gesetz als halbgaren Versuch gesellschaftspolitische Fragen durch Pseudo-Vorschriften zu regeln. Warum die Umsetzung daher schwierig wird, hat Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.