Play
Über die Wirtschaftsthemen der Woche sprechen wir jeden Donnerstag mit den Kollegen von der Wirtschaftswoche. Immer um 08:15 Uhr in unserere Sendung „detektor.fm Am Vormittag“
Bild: detektor.fm | WirtschaftsWoche

Was wichtig wird | Neues Lohngleichheitsgesetz

Mann – Frau = Gehaltslücke?

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Lohngleichheit beschlossen. Das soll helfen, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Doch es gibt auch Kritik. Über die sprechen wir mit Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche.

Per Gesetz zur Lohngerechtigkeit

Seit Jahren gibt es die Idee für das Lohngleichheitsgesetz. Denn Frauen verdienen in Deutschland immer noch deutlich weniger als Männer. Bis zu 22,4 Prozent beträgt der statistische Unterschied in der Bezahlung. Viele fordern daher seit Langem gesetzliche Regelungen zur Lohngleichheit in Unternehmen.

Deshalb hat das Bundeskabinett gestern einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen. Frauen in Firmen mit mindestens 200 Mitarbeitern sollen künftig Auskunft darüber bekommen können, wie viel männliche Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen.

Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern sollen außerdem regelmäßig Berichte über die Stand der Lohngleichheit vorlegen. Damit sollen sie auch in Eigenverantwortung genommen werden, sich um das Thema Lohngleichheit innerhalb der Belegschaft zu kümmern.

Kerstin Dämon - Die WirtschaftsWoche-Redakteurin sieht die statistische Grundlage der Lohndebatte kritisch. Foto: privat

Die WirtschaftsWoche-Redakteurin sieht die statistische Grundlage der Lohndebatte kritisch. Foto: privat
Wenn man gleichwertige Positionen nimmt, also einen Programmierer mit einer Programmiererin vergleicht, dann beträgt die Einkommenslücke nur noch sieben Prozent. Schaut man innerhalb eines Unternehmens, sind es dann nur drei Prozent.Kerstin Dämon

Lohngleichheitsgesetz: Eigeninitiative weiterhin nötig

Dabei ginge es nicht um einen „Blick auf den Lohnzettel des Kollegen“, betont Arbeitsministerin Manuela Schwesig, aus deren Ressort der Entwurf stammt. Vielmehr sollen Arbeitnehmerinnen einen Vergleichswert bekommen, was ihre männlichen Kollegen mit ähnlicher Qualifikation verdienen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch genau soviel Lohn erhalten. Den müssen sie weiterhin mit dem Chef selbst aushandeln. Mit dem neuen Gesetz soll aber ihre Verhandlungsposition gestärkt werden. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch, mehr zu zahlen, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.

Auch deshalb sehen viele Kritiker das Gesetz als halbgaren Versuch gesellschaftspolitische Fragen durch Pseudo-Vorschriften zu regeln. Warum die Umsetzung daher schwierig wird, hat Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.


Jeden Tag erfahren, was wichtig wird? Dann den Podcast abonnieren oder jederzeit bei iTunes, Spotify und Soundcloud hören.

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen