Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern. Ein großer Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe, die geklagt hatte. Was folgt auf das Urteil?
Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Klimaschutzprogramm 2023 geklagt und Recht bekommen. Deutsche Umwelthilfe | Shutterstock
Programm übersetzt Klimaziele in Maßnahmen
In Deutschland ist im Klimaschutzgesetz festgeschrieben, welche Klimaziele wir erreichen müssen. Klimaschutzprogramme übersetzen die nationalen Klimaziele in konkrete Maßnahmen. Jede Regierung muss in den ersten zwölf Monaten ihrer Legislatur ein entsprechendes Programm vorlegen. Das hatte auch die Ampel-Koalition im Jahr 2023 getan — und schon bei der Vorstellung des Programms eingeräumt: Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent zu mindern, wie es das Klimaschutzgesetz vorsieht. 200 Millionen Tonnen CO2 wären nach diesem Programm zusätzlich emittiert worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deshalb gegen das Programm geklagt.
Die Bundesregierung hat nach wie vor kein Programm vorgelegt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele erreicht werden können. Stand jetzt wird sowohl das Klimaziel 2030 als auch das Klimaziel 2040 krachend verfehlt. Wir erwarten am Bundesverwaltungsgericht ein deutliches Urteil, das dem Klimarechtsbruch der Bundesregierung endlich ein Ende macht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH vor der Verhandlung
Weniger ist mehr
Das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH schon im Mai 2024 recht gegeben. Das Gericht stellte damals fest, dass die Bundesregierung das Programm nachbessern müsse, weil es nicht geeignet sei, die Klimaziele zu erreichen. Klimaschutzprogramme seien mehr als nur reine Absichtserklärungen. Die Bundesregierung hatte dagegen Revision eingelegt und so landete die Klage Ende Januar 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht wies die Revision zurück und gab der DUH damit recht. Außerdem wurde bestätigt, dass Organisationen wie die DUH klageberechtigt sind.
Das ist ein richtungsweisendes Urteil, das ganz grundsätzlich sagt: Umweltverbände dürfen in solchen Fällen klagen, wenn die Regierung Klimaschutzprogramme vorlegt, die eben nicht ausreichend sind.