Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreicht, um unsere Klimaziele zu erreichen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Deshalb muss die Regierung nun nachbessern. Was das Urteil für uns alle bedeutet, darum geht es heute. Ihr hört den Klimapodcast von detektor.fm. Ich bin Ina Lebedjev, Mission Energiewende – der detektor.fm-Podcast zum Klimawandel und neuen Energielösungen in Kooperation mit Lichtblick, Deutschlands größtem reinen Ökostromanbieter mit Solarlösungen, intelligenter E-Mobilität und 100 % Ökostrom.
Die sogenannten Klimaklagen sind oft das letzte Mittel, zu dem Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe greifen, wenn politische Lösungen nicht erreichbar scheinen. Ein besonders prominentes Beispiel dafür ist die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, die 2021 in die Geschichte einging. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 teilweise für verfassungswidrig, da unzureichende CO2-Reduktionsziele die Freiheitsrechte künftiger Generationen verletzten. Die Konsequenz aus dem Urteil des BVG: Das Klimaschutzgesetz wurde nachgeschärft.
Klimaschutzprogramme übersetzen das Klimaschutzgesetz und die nationalen Klimaziele in konkrete Handlungen. Sie geben Antwort auf die Frage, wie die Ziele erreicht werden sollen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, dass das letzte Programm von 2023 nicht ausreicht und die Regierung nachbessern muss. Was das konkret bedeutet, darüber spreche ich mit meiner Kollegin Marisa Becker. Sie hat den Prozess verfolgt. Hallo Marisa.
Hallo Ina. Bevor wir im Detail darüber sprechen, was das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Donnerstag jetzt bedeutet, lasst uns nochmal ganz kurz über die Klage sprechen. Worum ging es da genau? Gerne. Also im Grunde geht es darum, die Umsetzung von geltendem Recht einzufordern. Wir haben in Deutschland, das hast du ja auch schon gesagt, ein Klimaschutzgesetz, und darin ist zum Beispiel in § 3 nationale Klimaschutzziele festgehalten, dass wir unsere Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern müssen. Und bis 2040 müssen es mindestens 88 Prozent sein. Und 2045, das haben sicherlich die meisten schon gehört, so ist der Plan, soll Deutschland dann klimaneutral sein, also Nettonullemissionen ausstoßen.
Außerdem steht da drin, dass jede Bundesregierung spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein sogenanntes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Das heißt, die Regierung muss schauen, ob wir mit unseren bisherigen Emissionsminderungen in der Lage sind, die Klimaziele einzuhalten. Und wenn nicht, dann müssen sie eben geeignete Maßnahmen beschließen, wie wir die Klimaziele doch einhalten können. Und um das letzte Klimaschutzprogramm von 2023 ging es in der Klage, denn nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe war das nicht geeignet, um die Klimaziele einzuhalten. Es gibt also ein Gesetz, aber das wird nicht umgesetzt. Wir haben hier also so eine Umsetzungslücke.
Okay, und wie groß ist diese Lücke? Die Bundesregierung selbst hat die Umsetzungslücke damals auf circa 200 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 beziffert. Seitdem ist natürlich etwas Zeit vergangen und wir haben andere Gesetze verabschiedet, und die Projektionen haben sich ein bisschen verändert. Inzwischen reden wir über eine verbleibende Lücke von rund 25 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung hat also festgestellt, dass ihr eigenes Klimaschutzprogramm nicht ausreicht.
Genau, also die Ampel hat zu Beginn ihrer Legislatur ermittelt, wie groß die Klimaschutzlücke damals war, also um dieses Klimaziel für 2030 einzuhalten. Und da hat sie damals festgestellt, diese Lücke beläuft sich auf so roundabout 1,1 Milliarden Tonnen CO2 bis 2030. Und dann haben sie so ein Klimaschutzprogramm gemacht, so wie das eben von ihr erwartet wird, und aber selber schon quasi bei der Veröffentlichung dazu geschrieben, da schließt diese Lücke nur zu 80 Prozent. Wir haben also noch 20 Prozent, die bisher nicht abgedeckt werden, und wir haben dafür auch keine Lösung erst mal. Und auch der Expertenrat für Klimafragen hat damals ganz klar gesagt, dass eine zuverlässige Aussage über die Gesamtminderungswirkung dieser Maßnahmen, die da drinnen stehen, methodisch so nicht möglich sei.
Kannst du noch mal ganz kurz benennen, dieser Rat, was sind das für Leute? Das sind alles Klimaexpertinnen und Experten, die quasi von der Bundesregierung in Gremien zusammengerufen wurden, um sie zu beraten. Und auch heute, also zweieinhalb Jahre später, ist es so, dass wir diese Lücke eben noch nicht geschlossen haben. Der aktuelle Projektionsbericht vom Umweltbundesamt geht also davon aus, dass wir unsere Klimaziele um die bereits angesprochenen 25 Millionen Tonnen verfehlen. Und deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe eben geklagt. Der Fall wurde zunächst vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Zu welchem Ergebnis kam das Gericht damals? Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, das Klimaschutzprogramm unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes nachzubessern. Das Gericht hat also festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm ein zentrales und auch rechtlich verbindliches, das ist ganz, ganz wichtig, Steuerungsinstrument der deutschen Klimapolitik ist. Das heißt, es ist nicht nur so eine lose Absichtserklärung: Wir wollen das und das machen, sondern sie müssen das machen. Und das ist ein ganz, ganz wichtiger Unterschied an der Stelle.
Genau, deswegen sei die Bundesregierung auch nach Auffassung des Gerichts dazu verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm zu beschließen, das eben wirklich prognostisch dazu geeignet ist, die Klimaziele einzuhalten. Der Expertenrat für Klimafragen hat damals auch kritisiert, dass aus dem Programm kein klarer Fahrplan sozusagen für die Emissionsminderung hervorgeht. Und auch das hat das Gericht im Endeffekt bestätigt und gefordert, dass die Maßnahmen eben inhaltlich und zeitlich so konkretisiert sein müssen, dass nachvollziehbar wird, wie viel CO2 dadurch tatsächlich eingespart werden kann. Und es hat eben auch festgestellt, dass die Bundesregierung zwar über politischen Gestaltungsspielraum dazu verfügt, wie man die Ziele erreichen kann, aber dass diese Mittel wirklich geeignet sein müssen und eben verbindlich sein müssen. Und gegen das Urteil hat die Bundesregierung Revision eingelegt, und deshalb hat sich am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befasst.
Du warst ja am Donnerstag vor Ort und konntest mit den Beteiligten sprechen. Ich habe es eingangs schon gesagt: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Bundesregierung abgewiesen und der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben. Wie lief denn die Verhandlung ab? Bin ganz neugierig. Verstehe ich. Für mich war es auch das erste Mal, dass ich so etwas miterlebt habe. Die Verhandlung ging ungefähr zwei Stunden, und zunächst wurde eben über die Frage gesprochen, ob Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe überhaupt klageberechtigt sind. Und da wurde für alle Beteiligten relativ schnell klar, dass das Gericht diese Klageberechtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen wird. Und dann ging es eben zweitens um die Frage des Klimaschutzprogramms, also ob die Klage auch inhaltlich begründet ist. Und auch da gab es Grund zur Annahme, dass das Gericht dem OVG Berlin-Brandenburg folgen könnte. Und deshalb sind die VertreterInnen der Deutschen Umwelthilfe auch relativ optimistisch aus der Verhandlung rausgegangen.
Wie haben sich die VertreterInnen der Bundesrepublik verteidigt? Ich durfte ja selbst nicht mit in den Gerichtssaal, weil das Interesse am Prozess relativ groß war und der Saal keine Kapazitäten für alle Anwesenden hatte. Also es wurden tatsächlich auch ein paar Leute weggeschickt, weil einfach sich viele Menschen dafür interessiert haben, wie das ausgeht. Aber ich habe nach der Verhandlung mit Barbara Metz, einer der GeschäftsführerInnen der Deutschen Umwelthilfe, gesprochen, und sie hat die Verteidigung der Regierung so zusammengefasst: Die Bundesregierung war recht wortkarg, muss man sagen. Sie mussten auch eingestehen, dass sie methodische Fehler gemacht haben, was das Klimaschutzprogramm 2023 angeht, dass da eben unrealistische Annahmen getroffen worden sind und dass man das anscheinend laut Bundesregierung inzwischen alles nachgebessert hat. Sie haben das nicht ausgeführt, tatsächlich im Detail, wie sie es nachgebessert haben. Das war einfach eine pauschale Behauptung, dass sie es getan haben. Von daher, die haben auch keine guten Argumente, weil es ist Fakt, und das hat auch der Expertenrat, der von der Bundesregierung gerufen ist, bestätigt, dass eben dieses Klimaschutzprogramm nicht ausreicht. Und das ist natürlich sehr gewichtig, wenn der Expertenrat das sagt. Darauf stützen wir uns eben auch. Und insofern hatte die Bundesregierung, und sie waren mit sehr vielen Vertretern da, muss man sagen. Also die besetzten drei Reihen mit Referenten aus den Ministerien, die damit dabei waren, die hatten da keine guten Argumente. Und das hat letztlich auch das Gericht mit seinem Urteil bestätigt.
Wie hat das Gericht denn sein Urteil begründet? Das Gericht hat im Prinzip festgestellt, was auch das OVG Berlin-Brandenburg schon festgestellt hat, nämlich die Deutsche Umwelthilfe darf klagen und Klimaschutzprogramme sind keine reinen Absichtserklärungsdokumente, sondern wirklich rechtlich bindend und müssen konkrete Maßnahmen enthalten, die wirklich dazu geeignet sind, die Klimaziele zu erreichen. Und das bedeutet dann letztendlich, dass die Regierung beim Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern muss.
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Ende März 2026 wird ja bereits das nächste Klimaschutzprogramm erwartet. Wie wirkt sich das Urteil darauf aus? Das ist eine super interessante Frage, die tatsächlich auch im und vor dem Gerichtssaal viele Menschen beschäftigt hat. Dazu ist wichtig zu wissen, dass das Programm von 2023 Wege aufzeigen musste, wie wir die Klimaziele bis 2030 einhalten. Das neue Programm muss sogar einen Plan bis 2040 darlegen. Und ich habe mit Professor Dr. Remo Klinger, dem Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, darüber gesprochen, wie es jetzt weitergehen könnte. Die Bundesregierung ist auch gesetzlich verpflichtet, bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm aufzustellen, was ebenfalls das 2030er Ziel einhält, aber auch das 2040er Ziel ebenfalls einhält. Wenn es das nicht macht, sozusagen wird sie wieder verklagt werden. Aber für das 2030er Ziel müssen wir sie nicht noch mal verklagen. Da haben wir jetzt schon ein Urteil in der Tasche. Mit dem werden wir dann sozusagen zum Bundeskanzleramt gehen und sagen, dazu haben wir ein Urteil, müssen wir das wirklich vollstrecken. Das 2030er Ziel müsste ja schon aufgrund des Urteils eingehalten werden. Wir haben einen vollstreckbaren Titel, sagt der Jurist, nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Das heißt, wenn das neue Klimaschutzprogramm keinen überzeugenden Plan dazu enthält, wie die Klimaziele 2030 und 2040 erreicht werden können und die Regierung das 2023er Programm gleichzeitig auch nicht nachbessert, dann wird die Umwelthilfe das Urteil vollstrecken lassen.
Welche Maßnahmen stehen denn da überhaupt zur Debatte? Das Gericht hat ja ganz klar gesagt, dass es dazu nichts sagen wird, also da keine Vorgaben gemacht, denn es liegt komplett in der Hand der Regierung, hier passende Maßnahmen zu finden. Ich habe aber Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe gefragt, welche Maßnahmen sich da eignen könnten. Und die Bundesregierung hat natürlich die Möglichkeit, zum Beispiel kostenlose, einfache Maßnahmen wie ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen oder Bundesstraßen oder auch in der Stadt zu erlassen. Damit wären ad hoc und kostenlos sofort zwischen 11 und 12 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparbar. Die können natürlich auch Kurzstreckenflüge in Deutschland streichen, wie das in Frankreich zum Beispiel gemacht wird. Da gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Allerdings, die niedrig hängenden Früchte sind natürlich die schnellen und einfachen Maßnahmen wie ein Tempolimit. Außerdem wird demnächst das Gebäudeenergiegesetz neu verhandelt, das dann Gebäudemodernisierungsgesetz heißen wird, wo es eben um die Frage des nachhaltigen Heizens geht. Das heißt, es gibt viele Möglichkeiten, aber was da konkret kommt, das weiß zum jetzigen Zeitpunkt natürlich erst mal niemand.
Genau. Was mir aber an der Stelle noch mal total wichtig ist zu betonen, das ist, dass mit diesem Urteil nur ein Teil des in Anführungszeichen Problems, sag ich mal, gelöst wird. Wir haben nämlich nicht nur die Umsetzungslücke, über die wir jetzt schon viel gesprochen haben, sondern wir haben auch eine Ambitionslücke beim Klimaschutz. Und was das bedeutet, das hat mir Christoph Störmer erklärt. Er verantwortet bei der Deutschen Umwelthilfe die Klimaklagen. Und die Ambitionslücke ist direkt im Gesetz zu finden. Also weil das selbst das bestehende Gesetz, obwohl es nicht umgesetzt wird, ist es nicht ausreichend. Aber selbst dieses Gesetz ist immer noch zu schwach, eigentlich. Also wenn wir uns anschauen, wie viel CO2-Emissionen erlaubt das Klimaschutzgesetz eigentlich, dann kommen wir in Bereiche, die überhaupt nicht zu vereinbaren sind mit dem CO2-Budget, was Deutschland zur Verfügung steht. Also selbst wenn wir dem Pfad des Klimaschutzgesetzes folgen, wird das CO2-Budget für deutlich unter zwei Grad schon Anfang der 30er Jahre überschritten. Und über das 1,5-Grad-Budget, also können wir uns natürlich gerne unterhalten, aber es ist keine schöne Debatte, weil das 1,5-Grad-Budget eigentlich nach allen Betrachtungsweisen bereits für Deutschland zumindest aufgebraucht ist. Und das ist natürlich dramatisch.
Um das kurz einzuordnen: Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Vertragsstaaten darauf geeinigt, die Erderwärmung auf zwei Grad, besser 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Damit verbunden sind globale CO2-Budgets. Die geben also an, wie viel CO2, das steht hier jetzt mal stellvertretend für alle Treibhausgase, alle Staaten der Welt gemeinsam emittieren dürfen, um das 1,5-Grad-Ziel mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Aktuell haben wir laut der CO2-Uhr vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung bei den aktuellen globalen Emissionen nur noch rund dreieinhalb Jahre bis das CO2-Budget für 1,5 Grad erschöpft ist. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat schon 2024 berechnet, dass das deutsche CO2-Budget, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, bereits aufgebraucht ist. Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz eingelegt.
Was genau kritisiert die Umwelthilfe am Klimaschutzgesetz? Einmal geht es darum, dass die Emissionsminderungen, die im Gesetz vorgesehen sind, nicht ausreichen, um einen fairen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel zu leisten. Zweitens geht es aber darum, dass das Klimaschutzgesetz 2024 unter der Ampel entkernt wurde. Bis 2024 gab es diese sogenannten Sektorenziele. Das heißt, es wurde für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Industrie vorgegeben, wie viel CO2 diese Sektoren pro Jahr emittieren dürfen. Und vereinfacht gesagt war es so, wenn ein Sektor zu viel emittiert hat, dann musste mit Sofortprogrammen durch das zuständige Ministerium nachgebessert werden. Die Bundesregierung wurde mehrfach erfolgreich verklagt, weil sie diese Ziele eben nicht eingehalten hat. Und dann wurden die Ziele wieder abgeschafft.
Und welche Konsequenzen das hat, das hat mir Christoph Störmer von der Deutschen Umwelthilfe erklärt. Und das neue Klimaschutzgesetz rechnet jetzt nicht mehr in diesen Einzeljahren, sondern hat jetzt eine sogenannte mehrjährige Gesamtrechnung. Das heißt, es werden alle Emissionen aus jeweils zehn Jahren, nämlich von 2021 bis 2030 und dann wieder von 2031 bis 2040, in einen großen Topf geworfen. Wir nennen das die Alles-in-einen-Topf-Methode und miteinander verrechnet. Dann schaut sich die Bundesregierung an, da erreichen wir insgesamt in diesen zehn Jahren die maximal vorgegebene Menge an CO2. Und das ist jetzt sozusagen das Kriterium. Und jetzt kann man vielleicht sagen, na ja gut, aber wenn wir das insgesamt erreichen, was ist das Problem? Das Problem ist, wir verschleiern damit, dass wir strukturell in einigen Sektoren auf einem totalen Irrweg sind, dadurch, dass wir gerade von anderen Sektoren noch profitieren, die ihre Ziele übererreichen. Also wir verschleiern damit, dass wir im Verkehrsbereich auf einem absoluten Irrweg sind, was die CO2-Emissionen angeht, indem wir das sozusagen kaschieren, überschminken mit den momentan noch guten CO2- Emissionen im Bereich Energiewirtschaft. Und diese Methode wird irgendwann an ihre Grenzen stoßen. Irgendwann werden wir nämlich nicht mehr die low hanging fruits in anderen Sektoren ernten können, haben aber bis dahin überhaupt nichts gemacht im Verkehrsbereich oder nicht ausreichend gemacht im Verkehrsbereich. Und dann laufen wir von jetzt auf gleich gegen eine Wand. Und die Bundesregierung muss von jetzt auf gleich Maßnahmen schließen, die extrem hart sein werden, um überhaupt das Klimaziel noch erreichen zu können. Und genau hier sieht die Deutsche Umwelthilfe ein verfassungsrechtliches Problem, denn das bedeutet im Zweifelsfall, dass in fünf oder zehn Jahren richtig einschneidende Maßnahmen auf uns zukommen werden, um die Klimaziele überhaupt noch irgendwie einhalten zu können, die man hätte verhindern können, wenn man früher gehandelt hätte. Und hier sehen wir dann eine Verbindung zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2021, wo das Gericht ja ganz klar gesagt hat, die Last zu handeln, die darf nicht alleine auf die kommenden Generationen abgewälzt werden, weil das eben deren Freiheitsrechte einschränkt.
Okay, das ist also im Endeffekt wie ein Marathon. Man muss frühzeitig anfangen, sich vorzubereiten, sonst kommt man am Ende einfach nicht hinterher. Genau. Gibt es denn schon einen Termin, wann diese Verfassungsbeschwerde verhandelt wird? Nein, den gibt es noch nicht. Also aktuell ist der Stand, dass das Bundesverfassungsgericht im letzten Sommer die Beschwerde der Umwelthilfe an die Bundesregierung, alle Landesregierungen und auch einige Expertengremien weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten hat. Das bedeutet, dass sich das Gericht wirklich intensiv mit dieser Frage beschäftigt und wahrscheinlich auch darüber entscheiden will. Die Bundesregierung musste bis zum 15. Dezember Stellung beziehen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat seine Stellungnahme zum Beispiel schon vorher eingereicht und damit die Argumentation der Umwelthilfe gestärkt.
Ja, 2026 wird also voraussichtlich ein sehr entscheidendes Jahr für die deutsche Klimapolitik, so sieht es zumindest aus. Meine Kollegin Marisa Becker hat den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für uns verfolgt. Vielen Dank für deine Recherche und das Gespräch. Danke dir. Gerne. Diese Folge wurde produziert von Liebke Stark und natürlich auch ganz großen Dank dafür. Und das war der Klimapodcast von detektor.fm für diese Woche. Wenn ihr über die nächsten Folgen rund um Klimaschutz informiert sein wollt, dann folgt doch dem Podcast in eurer Lieblings-App. Und ich bin Ina Lebedjev und sage vielen Dank fürs Zuhören. Macht’s gut. Bis nächste Woche, hoffentlich. Mission Energiewende. Der detektor.fm Podcast zum Klimawandel und neuen Energielösungen in Kooperation mit Lichtblick, Deutschlands größtem reinen Ökostromanbieter mit Solarlösungen, intelligenter E-Mobilität und 100 Prozent Ökostrom.