Grundgesetz-Podcast | Die Todesstrafe

„Sinn von Strafe ist nicht Rache“

In Deutschland gibt es seit 1949 keine Todesstrafe mehr. Warum sind 1951 trotzdem noch Todesurteile vollstreckt worden? Diese und andere Fragen rund um die Todesstrafe in Deutschland und weltweit besprechen wir mit der früheren Bundesjustizministerin Katarina Barley.

Todesstrafe ist abgeschafft

Seit 70 Jahren gibt es in Deutschland keine Todesstrafe mehr. In der Hessischen Verfassung stand sie zwar noch bis vergangenes Jahr, weil aber Bundesrecht vor Landesrecht geht, war auch dieser Passus nicht gültig.

Immer mehr Staaten schaffen die Todesstrafe ab, der Trend ist gut erkennbar. Es gibt aber auch noch viele Staaten, die an der Todesstrafe festhalten. Die USA zum Beispiel, wobei hier einzelne Bundesstaaten keine Todesstrafe mehr festgeschrieben haben. Aber auch Japan hält an der Hinrichtung durch den Staat fest, ebenso Saudi-Arabien und China. Hinzu kommen Staaten, die in Friedenszeiten auf die Verhängung von Todesurteilen verzichten, im Krieg aber darauf zurückgreifen können.

Es gibt auch in Deutschland viele Menschen, die sagen: Wer mordet, der muss eben selbst mit dem Leben bezahlen. Aber der Sinn von Strafe ist eben nicht Rache. Und darf es auch nicht sein. – Katarina Barley, frühere Bundesjustizministerin

Die Meinungen zum Tod als Strafe sind verschieden, auch in Deutschland. Immer wieder fordern einzelne Personen, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird.

Aber ginge das überhaupt? Was das Grundgesetz dazu sagt und warum trotz Abschaffung im Jahre 1951 noch einmal Menschen in Deutschland hingerichtet wurden, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher. Katarina Barley ordnet die Todesstrafe juristisch ein.

Der Staat rächt nicht.Hajo Schumacher 

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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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