brand eins Podcast | Raúl Krauthausen

Arbeiten für 2 Euro? Die gescheiterte Inklusion

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn. In Werkstätten für behinderte Menschen gilt das nicht. Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen kämpft für den Mindestlohn für alle.

Raúl Krauthausen: Mindestlohn für alle 

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Mindestlohn — so steht es im Gesetz. Für rund 300.000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt das aber nicht. Rechtlich gelten sie als „arbeitnehmerähnlich“. Deshalb arbeiten sie im Schnitt für weniger als zwei Euro pro Stunde.

Für Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen ist das ein unhaltbarer Zustand. Mit seinem Verein Sozialheld*innen setzt er sich dafür ein, dass behinderte Menschen in Werkstätten ein Anrecht auf Mindestlohn haben.

Ist das wirklich legal, dass behinderte Menschen die einzige Gruppe sind, die voll arbeiten und weniger als den Mindestlohn verdienen dürfen?

Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist

Foto: Anna Spindelndreier

Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat der Verein Sozialheld*innen mit dem Kläger Jürgen Linnemann Verfassungsklage eingereicht. Sie wollen den systematischen Ausschluss vom Mindestlohn kippen und einen Präzedenzfall schaffen. So existiert beispielsweise die Stellung „arbeitnehmerähnlich“ auf EU-Gesetzniveau gar nicht, sagt Krauthausen im Podcast. Allerdings geht er davon aus, dass sich das Gerichtsverfahren noch einige Jahre hinziehen wird.

Werkstätten für behinderte Menschen: Billige Arbeit, blockierte Inklusion

Das Problem ist auch ökonomisch tief verwurzelt. Laut Raúl Krauthausen lagern Industriekonzerne Produktionsschritte in Werkstätten aus. Die würden sich wiederum gegenseitig unterbieten, um an Aufträge zu gelangen.

Es gibt keinen einzigen deutschen Autohersteller, der nicht in einer Werkstatt etwas produzieren lässt. Da kann man dann schon die Frage stellen, warum arbeiten die nicht direkt bei Volkswagen oder Ford?

Raúl Krauthausen

Die Konsequenz: ein Fehlanreiz. Die Werkstätten hätten demnach wirtschaftlich kaum einen Grund, ihre leistungsstärksten Arbeitskräfte an den allgemeinen Arbeitsmarkt abzugeben. Dabei ist ihr eigentlicher Auftrag, Menschen mit Behinderungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befähigen. Die Übergangsquote liegt seit Jahren bei unter einem Prozent.

Dabei gibt es schon verschiedene Lösungsvorschläge und Instrumente, zum Beispiel das staatlich geförderte „Budget für Arbeit“. Unternehmen bekommen dabei die Lohn- und Assistenzkosten für Menschen mit Behinderung erstattet. Dass viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen Weg scheuen und lieber die gesetzliche Ausgleichsabgabe zahlen, liegt laut Krauthausen oft an der lähmenden Bürokratie der Ämter. Er fordert deshalb, dass die Abgabe deutlich erhöht wird. So soll für Unternehmen ein echter wirtschaftlicher Anreiz entstehen.

Wie weit der Weg zum Mindestlohn für alle noch ist und wie der Umbau zu einem inklusiven Arbeitsmarkt gelingen kann, darüber spricht detektor.fm-Moderator Christian Bollert im „brand eins Podcast“ mit Raúl Krauthausen.

Redaktion