Wohnungsmarkt | Ein Jahr Bestellerprinzip

Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch

Seit einem Jahr gehören Maklerprovisionen der Vergangenheit an, zumindest für die meisten Wohnungssuchenden. Dank des Bestellerprinzips bezahlen heute in der Regel die Vermieter den Makler. Wieso funktioniert das Bestellerprinzip so viel besser als die zeitgleich verabschiedete Mietpreisbremse?

Leichter zu ziehen als die Mietpreisbremse

Seit knapp einem Jahr gilt das sogenannte Bestellerprinzip, und alle Beteiligten sind sich einig: Es funktioniert ganz gut. Anders als bei der gleichzeitig beschlossenen Mietpreisbremse, die noch erhebliche Mängel aufweist und von vielen schlicht nicht eingehalten wird. Ein Grund für den Erfolg des Bestellerprinzips ist, dass es simpel ist: Wer einen Makler beauftragt, der bezahlt ihn. Keine Ausnahmen. Keine Schlupflöcher.

Ich denke, das Bestellerprinzip ist eine relativ einfache gesetzliche Regelung ohne große Ausnahmen. Die Mietpreisbremse ist für Mieter dagegen nicht so einfach zu ziehen. – Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund

Die Tricks der Makler

Doch auch ein Jahr nach der Einführung der neuen Regelung kommt es vor, dass Makler versuchen, sie zu umgehen. Dafür tauchen in Wohnungsanzeigen neue kreative Gebühren auf: Mietervereine berichten zum Beispiel von Besichtigungsgebühren oder Vertragsgebühren.

Auch solche Forderungen von Maklern verstoßen gegen das Bestellerprinzip. Zu Unrecht eingeforderte Gebühren müssen Makler zurückzahlen  und meist gibt es oben drauf noch ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar mit dem Verlust ihrer Lizenz rechnen.

Bestellerprinzip: Herausforderung für Makler

Deshalb bleibt auch den Immobilienmaklern wenig anderes übrig, als sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Vor dem Inkrafttreten der Neuerung hatten zwei Unternehmer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie befürchteten, das Bestellerprinzip würde ihre Umsätze drastisch senken. Die Klage wurde zwar abgewiesen, jedoch fielen die Umsatzeinbußen geringer aus als erwartet.

Trotzdem ist die übliche Provision jetzt nur noch halb so hoch wie vorher. Zwei Monatsmieten waren üblich, jetzt zahlen die Vermieter in der Regel noch eine Monatsmiete als Vermittlungsgebühr. Das liegt vor allem an der stärkeren Verhandlungsposition der Vermieter.

Der Vermieter, der einen Makler einschaltet, kann auswählen. Der Mieter, der früher den Makler bezahlen musste, hatte nur die Chance mit dem einen zu paktieren, der die Wohnung annonciert hat, die er wollte. – Ulrich Ropertz

Das bedeutet, dass sich der Beruf des Maklers verändern muss, sagt auch der Berufsverband IVD. Man müsse das Spektrum und die Qualität der angebotenen Leistungen erhöhen, um sich auf dem neuen Markt zu behaupten.

Seit einem Jahr gilt das Bestellerprinzip danach müssen Mieter in der Regel keine Provision mehr an Makler zahlen. Wie gut funktioniert die neue Regelung? detektor.fm Moderator Konrad Spremberg hat Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gefragt.

Die Mietpreisbremse ist schwer zu verstehen und hat viele Ausnahmen. Deswegen ist sie für Mieter schwierig zu ziehen. Anders das Bestellerprinzip: Die meisten Mieter haben verinnerlicht: ‚Mit Maklerprovision habe ich nichts zu tun.‘Ulrich RopertzFoto: Deutscher Mieterbund  

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