Leichter zu ziehen als die Mietpreisbremse
Seit knapp einem Jahr gilt das sogenannte Bestellerprinzip, und alle Beteiligten sind sich einig: Es funktioniert ganz gut. Anders als bei der gleichzeitig beschlossenen Mietpreisbremse, die noch erhebliche Mängel aufweist und von vielen schlicht nicht eingehalten wird. Ein Grund für den Erfolg des Bestellerprinzips ist, dass es simpel ist: Wer einen Makler beauftragt, der bezahlt ihn. Keine Ausnahmen. Keine Schlupflöcher.
Ich denke, das Bestellerprinzip ist eine relativ einfache gesetzliche Regelung ohne große Ausnahmen. Die Mietpreisbremse ist für Mieter dagegen nicht so einfach zu ziehen. – Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund
Die Tricks der Makler
Doch auch ein Jahr nach der Einführung der neuen Regelung kommt es vor, dass Makler versuchen, sie zu umgehen. Dafür tauchen in Wohnungsanzeigen neue kreative Gebühren auf: Mietervereine berichten zum Beispiel von Besichtigungsgebühren oder Vertragsgebühren.
Auch solche Forderungen von Maklern verstoßen gegen das Bestellerprinzip. Zu Unrecht eingeforderte Gebühren müssen Makler zurückzahlen – und meist gibt es oben drauf noch ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar mit dem Verlust ihrer Lizenz rechnen.
Bestellerprinzip: Herausforderung für Makler
Deshalb bleibt auch den Immobilienmaklern wenig anderes übrig, als sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Vor dem Inkrafttreten der Neuerung hatten zwei Unternehmer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie befürchteten, das Bestellerprinzip würde ihre Umsätze drastisch senken. Die Klage wurde zwar abgewiesen, jedoch fielen die Umsatzeinbußen geringer aus als erwartet.
Trotzdem ist die übliche Provision jetzt nur noch halb so hoch wie vorher. Zwei Monatsmieten waren üblich, jetzt zahlen die Vermieter in der Regel noch eine Monatsmiete als Vermittlungsgebühr. Das liegt vor allem an der stärkeren Verhandlungsposition der Vermieter.
Der Vermieter, der einen Makler einschaltet, kann auswählen. Der Mieter, der früher den Makler bezahlen musste, hatte nur die Chance mit dem einen zu paktieren, der die Wohnung annonciert hat, die er wollte. – Ulrich Ropertz
Das bedeutet, dass sich der Beruf des Maklers verändern muss, sagt auch der Berufsverband IVD. Man müsse das Spektrum und die Qualität der angebotenen Leistungen erhöhen, um sich auf dem neuen Markt zu behaupten.
Seit einem Jahr gilt das Bestellerprinzip – danach müssen Mieter in der Regel keine Provision mehr an Makler zahlen. Wie gut funktioniert die neue Regelung? detektor.fm Moderator Konrad Spremberg hat Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gefragt.