Bücher ganz legal und kostenfrei auf den E-Book-Reader, den Laptop und das Smartphone ziehen? Das wird nicht selten durch das deutsche Urheberrecht erschwert. Doch dieses Recht erlischt laut Paragraph 64 des Deutschen Urheberrechtsgesetzes 70 Jahre nach dem Tod eines Autors.
Freie Verwendung und Zugänglichkeit
In diesem Jahr sind davon zum Beispiel Stefan Zweig und Robert Musil betroffen: beide im Jahr 1942 verstorben, gelten ihre Werke damit seit dem 01.01.2013 als „gemeinfrei„. Das bedeutet, dass Jedermann die Originalwerke frei verwenden kann, ohne dass ein Erbe oder ein anderer Rechtsnachfolger dem erst zustimmen muss.
Über diesen neuen, weil jetzt frei verfügbaren Lesestoff, haben wir mit Dirk von Petersdorff gesprochen. Er leitet das Institut für Germanistische Literaturwissenschaft an der Universität Jena.
Die freie Zugänglichkeit erhöht die Chance, dass Leser einfach mit Texten Bekanntschaft machen. (Dirk von Petersdorff)