Wenn der Autor eines Buches vor längerer Zeit verstorben ist, so wird das Werk gemeinfrei. Anders ist es, wenn der Autor unbekannt ist oder nicht aufgefunden werden kann. In diesem Fall spricht man von einem verwaisten Werk.
Bislang ist es nicht möglich gewesen, solche Werke neu aufzulegen, wenn kein Rechteinhaber gefunden wurde. Denn ansonsten konnte es sein, dass Urheberrechte verletzt werden.
Neue Möglichkeiten, aber mit Einschränkung
Der Bundestag hat an seinem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause beschlossen, dass diese verwaisten Werke in Zukunft neu veröffentlicht werden dürfen. Allerdings gilt das nicht für kommerzielle Zwecke.
Klaus-Rainer Brintzinger ist Geschäftsführer des Vereins Deutscher Bibliothekare. Mit ihm haben wir darüber gesprochen, was dieser Beschluss für die Zukunft verwaister Werke bedeutet.