Das Durchstechen von Informationen
Wenn ein Staatsanwalt während eines laufenden Ermittlungsverfahrens Akten oder Vernehmungsprotokolle an Journalisten weiterreicht, macht er sich womöglich strafbar. Das sogenannte Durchstechen von Informationen darf nicht die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzen. Auch die Unschuldsvermutung muss gewahrt werden. Diese gerät aber in Gefahr, wenn die öffentliche Meinung zu einer Vorverurteilung führt.
Der Generalstaatsanwalt Frank Lüttig sieht sich nun diesem Vorwurf ausgesetzt. Gegen ihn wird in acht Fällen ermittelt, im Fall von Christian Wulff und Sebastian Edathy geheime Informationen an Dritte, vornehmlich Journalisten, weitergegeben zu haben. Das Strafrecht sieht in diesem Fall unter bestimmten Bedingungen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Öffentlicher Druck
Ein Richter soll möglichst unabhängig entscheiden. Bei Verfahren, die sich mit prominenten Persönlichkeiten befassen, ist dies aber kaum noch möglich. Eine Umfrage aus dem Jahr 2008 mit 447 Richtern zeigt, dass 37 % von ihnen gezielt die mediale Berichterstattung ihres Falles verfolgen. Lediglich 2 % gaben an, sie gänzlich zu vermeiden. Dadurch erfahren Richter oft bereits vor Verhandlungsbeginn Details über die Angeklagten und die Kläger, die ihre Wahrnehmung beeinflussen können.
Litigation-PR
In den USA hat man auf diese Realität längst reagiert und es hat sich die sogenannte Ligitation – PR etabliert. PR-Berater arbeiten daran, die juristische Strategie der Anwälte mit der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, damit die öffentliche Meinung zu ihrem Gunsten beeinflusst wird.
detektor.fm Moderatorin Maj Schweigler hat mit Rechtsanwalt Achim Doerfer über die Praxis des Durchstechens in Deutschland gesprochen.
Redaktion: Lisa Hänel