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Hebammenverbände: Die Hausgeburt wird seltener

Wo willst du gebären?

Wer darf entscheiden, wo eine Frau ihr Kind zur Welt bringt? Sie selbst, ein Arzt oder eine Hebamme? Einem Schiedsspruch zufolge, ist es am Ende der Arzt. Was bedeutet der Schiedsspruch für Mütter und Hebammen?

Hausgeburt vor dem Aus?

Eine Familie, die ein Kind erwartet und sich auf die Geburt vorbereitet, hat in Deutschland drei Möglichkeiten: entweder die Frau bekommt ihr Kind in einer Klinik, in einem von Hebammen geführten Geburtshaus oder zu Hause mit Unterstützung einer freiberuflichen Hebamme.

Hohe Versicherungsprämien, kleines Gehalt

Das könnte sich jedoch bald ändern, denn der Berufsstand freiberuflicher Hebammen ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Seit 2009 haben sich die jährlichen Versicherungsprämien für Hebammen auf fast 4500 Euro nahezu verdoppelt. Gleichzeitig verdienen freiberufliche Hebammen aber nicht deutlich mehr Geld und arbeiten ungefähr auf Mindestlohnniveau. 2014 hat sich schließlich der vorletzte Versicherer geweigert, Hebammen zu versichern. Dagegen hat es Proteste, Petitionen und Zusagen aus der Politik gegeben, bis ein Kompromiss gefunden worden ist. Demnach erklären sich zwar wieder mehr Versicherungen bereit, Hebammen zu versichern, die Prämie sollte aber noch mal  steigen.

Verhandlungen der Hebammen mit Versicherern

Deshalb haben nun die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Hebammenverbände über den Ausgleich der steigenden Prämienzahlungen verhandelt. Sie sind dabei aber zu keiner Einigung gekommen. Ein strittiger Punkt ist, in welchem Umfang die Krankenkassen auch die Kosten für Hausgeburten übernehmen. Dafür hatten die Krankenkassen einen Katalog von Kriterien vorgelegt, nach denen letztendlich ein Arzt entscheiden soll, ob eine Hausgeburt stattfindet. Die Hebammenverbände lehnen das jedoch ab. Sie meinen, dies sei ein Eingriff in ihre medizinischen Kompetenzen und bezeichnen den Katalog als unwissenschaftlich.

Es bedarf keines Risikokatalogs für Hausgeburten, weil sich Hebammen selbstverständlich an die aktuellen wissenschaftlichen und medizinischen Richtlinien halten und keine Risiken für Hausgeburten annehmen. – Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin für die Hebammenverbände

Daraufhin haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen eine Schiedsstelle angerufen und die hat den Krankenkassen Recht gegeben.

Was das nun für die Hausgeburten und die Hebammen bedeutet, die diese begleiten, erläutert Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf.

Katharina Jeschke  - Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes

Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes
Die Ausschlusskriterien dienen dazu, außerklinische Geburten so unattraktiv wie möglich zu machen, damit die Kassen die Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen nicht übernehmen müssen.Katharina Jeschke
Schiedsspruch Hebammen vs Krankenkassen_Hebammenverband 07:09

Redaktion: Caroline Bauer

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