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Mittelstand | Kritik am Kammerzwang

„Eine tolle Kleinstaaterei“

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu sein. Und müssen für diese Pflichtmitgliedschaft auch Beiträge zahlen, ob sie wollen oder nicht. Ein Verband möchte den Kammerzwang abschaffen – und nicht nur das.

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Die Industrie- und Handelskammern fußen auf einer langen Tradition: Schon im Mittelalter haben sich Kaufleute in Gilden zusammengeschlossen, um ihre Interessen gemeinsam besser vertreten zu können. Seit 1956 ist dies sogar gesetzliche Pflicht: Unternehmer müssen Mitglied in ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sein.

Kritik am Kammerzwang

Viele kleine und mittlere Unternehmen kritisieren diesen Kammerzwang. Denn für die Pflicht-Mitgliedschaft müssen auch Pflicht-Beiträge gezahlt werden. Geld, das nicht alle Mittelständler gut für ihre Interessenvertretung angelegt sehen.

Wir sind überzeugt, dass die Zwangsmitgliedschaft dazu geführt hat, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft unheimlich träge geworden ist. – Kai Boeddinghaus, Bundesverband für freie Kammern

Nicht nur für die Beiträge geraten die Kammern immer wieder in die Kritik. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Wahlpraxis in einer Kammer in Duisburg kritisiert. Mit dem Urteil ist die Kritik an der Personalpolitik der Kammern in gleich mehreren Städten gewachsen.

Bundesverfassungsgericht prüft

Gegen den Kammerzwang hat der Bundesverband für freie Kammern im März 2014 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Kammerpflicht verstoße gegen das Grundgesetz der Vereinigungsfreiheit, so die Argumentation. Es ist nicht der erste Versuch der Kammerkritiker. Bereits 2001 hatte sich das Gericht in Karlsruhe mit einer solchen Beschwerde beschäftigt – und sie abgewiesen.

Dem Bundesverband aus 1.300 Firmen geht es nicht darum, die Kammern als solche abzuschaffen. Mit einem Ende der Pflichtbeiträge würde sich, laut Kai Boeddinghaus, zeitgleich auch die Zahl der Kammern in Deutschland reduzieren.

Im Zeitalter des Internets haben wir noch Kammerbezirke, die sich an den Grenzen alter Fürstentümer orientieren. Da wird eine Kleinstaaterei betrieben, die ist sensationell – und die wäre mit Sicherheit dann Geschichte. – Kai Boeddinghaus, Bundesverband für freie Kammern

Warum der Kammerzwang in Deutschland veraltet ist, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Kai Boeddinghaus gesprochen. Er ist Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband für freie Kammern.

Kai Boeddinghaus - hofft darauf, dass die Pflichtbeiträge vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden.

hofft darauf, dass die Pflichtbeiträge vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden.
Der Gesetzgeber muss regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Kammerzwang noch vorliegen. Der Punkt ist, dass der Gesetzgeber das seit 1998 nie wieder gemacht hat.Kai Boeddinghaus
Mittelstand | Kritik am Kammerzwang 06:01

Redaktion: Sandro Schroeder

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