Wegen des Tragens einer Ansteckers mit der Aufschrift „FCK CPS“ (was für „Fuck Cops“ steht) ist eine junge Frau aus Niedersachsen zu 15 Arbeitsstunden verurteilt worden – denn Polizisten hatten sich dadurch beleidigt gefühlt.
Die Verurteilte wiederum hat durch das Urteil ihr Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt gesehen und ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dort bekam sie nun Recht.
Deutschlands höchstes Gericht hat zugungsten der Meinungsfreiheit entschieden – wenig überraschend, findet unser Rechtsexperte Achim Dörfer:
Hier wird schonmal auch der Polizei und den Amtsgerichten ins Stammbuch geschrieben, dass die Meinungsfreiheit das wesentlich höhere Gut ist als die persönliche Empfindlichkeit irgendwelcher Polizisten – und dass man eben primär die Meinungsfreiheit zu schützen hat.
Welche Konsequenzen dieses Urteil hat, warum es sowas wie „Beamtenbeleidigung“ im juristischen Sinne gar nicht gibt und wie man die Grenze zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung zieht, das besprechen wir in dieser Woche bei „Ist das gerecht?“.