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Für Musikproduzenten und DJs gehört das Tonzitat, das sogenannte Sampling, zum Standard. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Hürden zum legalen Sampling in Deutschland ein Stück weit geebnet. Foto: Vinyl spinning CC BY-SA 2.0 | José Carlos Casimiro / flickr.com

Bundesverfassungsgericht urteilt zu Sampling

Remix für das deutsche Urheberrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und der Elektro-Gruppe Kraftwerk geurteilt. Wie nur zwei Sekunden Musik den Weg für ein modernes Urheberrecht und die digitale Remixkultur ebnen können.

Die Richter am Bundesverfassungsgericht mussten im Rechtsstreit zwischen den Musikern abwägen: zwischen Kunstfreiheit und dem sogenannten Tonträgerherstellerrecht. Ihr Urteil stärkt die Kunstfreiheit und das Recht von Künstlern, auch mit Werken von anderen Musikern kreativ umzugehen.

Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. – Bundesverfassungsgericht, 31. Mai 2016

Bundesverfassungsgericht erlaubt Sampling teilweise

Der Musikproduzent Moses Pelhalm hatte sich bei dem Kraftwerk-Song „Stahl auf Stahl“ bedient und eine Sequenz daraus für den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur verwendet. Bisher ist das sogenannte Tonträgerhersteller-Recht in solchen Fällen sehr rigoros ausgelegt worden. Es ist eine Art Leistungsschutzrecht für jeden, der eine Tonaufnahme erstellt hat ganz unabhängig davon, ob darauf Musik oder nur Lärm zu hören ist.

Es schützt in erster Linie den wirtschaftlichen Aufwand des Tonträgerherstellers und sollte eigentlich ursprünglich dem Schutz vor Raubkopien dienen. – Volker Tripp, Digitale Gesellschaft

Damit ist das Urteil ein wichtiger Teilerfolg zuerst für den Musikproduzenten Moses Pelhalm. Denn sein jahrelanger Rechtsstreit mit Kraftwerk ist damit zwar nicht beendet, aber kann zumindest neu verhandelt werden.

Es geht um mehr als zwei Sekunden Musik

Das Urteil ist aber auch Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich für ein moderneres Urheberrecht in Deutschland einsetzen. Während die Remix-Kultur im Internet längst ein Kulturgut ist das sogar schon in digitalen Museen ausgestellt wird hinkt das deutsche Urheberrecht hinterher.

Das Urheberrecht ist immer noch sehr im analogen Zeitalter verhaftet und ist überhaupt nicht gewappnet für die Herausforderungen des digitalen Wandels. – Volker Tripp

Mit ihrer Urteilsbegründung deuten die Karlsruher Richter auch in die Richtung einer „fair use“-Regel. Die verschafft im US-amerikanischen Raum Künstlern mehr Freiheiten, die Werke anderer zu zitieren, zu remixen und zu samplen.

Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sampling in der Musik und die Frage, warum es ein so wichtiger Schritt für die digitale Remix-Kultur ist, hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Volker Tripp gesprochen. Der Jurist arbeitet beim Verein Digitale Gesellschaft und beschäftigt sich schon lange mit den Themen Urheberrecht und freie Lizenzen.

Volker Tripp - beschäftigt sich schon lange mit den Themen Urheberrecht und freie Lizenzen.

beschäftigt sich schon lange mit den Themen Urheberrecht und freie Lizenzen.
Wir leben in einer Zeit, in der die Kulturtechniken Mashup und Remix allen Menschen zur Verfügung stehen. Wir alle haben alle Gerätschaften, mit denen man elektronisch kopieren kann. Und nichts Anderes ist das Sampling.Volker Tripp
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Sampling – Was das für Urheberrecht und digitale Remix-Kultur bedeutet 06:50

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