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Datenschutzabkommen zwischen Europa und USA: EuGH kippt Safe Harbor

Nach EuGH-Urteil: Was bedeutet das Ende von Safe Harbor?

US-Server sind kein „sicherer Hafen“ für europäische Daten: der Europäische Gerichtshof hat das „Safe Harbor“-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gekippt. Dafür gesorgt hat ein Student aus Wien, der seit Jahren gegen die Datenschutzpraxis von Facebook streitet. Was bedeutet das nun?

Kein sicherer Hafen mehr

„Safe Harbor“ – so heißt das Datenschutzabkommen aus dem Jahr 2000 zwischen Europa und den USA. Damals ist die EU der Überzeugung gewesen, dass die Daten von Europäern in den USA sicher aufgehoben sind und deshalb auch dort auf Servern gespeichert werden können. Seit einigen Jahren bezweifeln das europäische Datenschützer. Ein Auslöser sind die Snowden-Enthüllungen gewesen.

Nachdem auch der EU-Generalanwalts Yves Bot in seinem Gutachten starke Zweifel angemeldet hatte, hat der Europäische Gerochtshof das Abkommen nun gekippt. Bot hatte gefordert, das bisherige Datenschutzabkommen aufzukündigen: die Daten seien in Europa besser aufgehoben.

Unsere Daten sind auf jeden Fall sicherer, wenn wir sie in Europa speichern. Dann wird es nämlich für die Geheimdienste etwas schwieriger auf diese Daten zuzugreifen. – Alexander Sander, Geschäftsführer beim Verein Digitale Gesellschaft

Safe Harbor vor dem Aus: EuGh schließt den sicheren Hafen

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems dürfte sich über die aktuelle Entwicklung freuen. Bereits im Jahr 2012 hatte er mit einer Beschwerde gegen die irische Europa-Zentrale von Facebook versucht, den Datentransfer zu stoppen. Damals ist er allerdings gescheitert. Denn den irischen Datenschutzbehörden und auch der EU-Komission genügten die Datenschutzvorkehrungen in den USA.

Generalanwalt Bot und nun auch der EuGH waren da anderer Meinung.  Beide betonten, dass sowohl EU-Komission als auch die irischen Datenschutzbeauftragten von dem rechtlich unsicherem Umgang gewusst hätten. Zudem verstoße die breite Überwachung von US-amerikanischer Seite gegen das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.

Es müsste neu mit Amerika darüber verhandelt werden, welche Datenschutzstandards gelten könnten. Wie zum Beispiel, was Möglichkeiten sind von EU-Bürgern dagegen zu klagen, wenn sie nicht eingehalten werden und so weiter. –  Alexander Sander, Geschäftsführer bei  der Digitalen Gesellschaft

Facebook erst der Anfang

Auch wenn Facebook einen nicht unwesentlichen Teil der Daten ausmacht, die momentan gesammelt werden, ist die Tragweite der Datensammlung viel größer. 4.410 Konzerne unterstehen dem  „Safe Harbor“-Abkommen. Dass der EuGH nun seinem Generalanwalt folgte und da Abkommen für unzulässig erklärte, kommt der EU-Kommission mehr als nur ungelegen. Sie hat in den vergangenen zwei Jahren an einer Verbesserung des  „Safe Harbor“-Abkommens gearbeitet.

Über die möglichen Auswirkungen „Safe Harbor“ hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser knapp zwei Wochen vor dem aktuellen Urteil mit einem Experten gesprochen: Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins „Digitale Gesellschaft“ erklärt, was ein Ende von Safe Harbor bedeuten könnte.

Alexander Sander  - sieht den Bericht als ersten Schritt für eine Besserung bei dem Datenabkommen.

sieht den Bericht als ersten Schritt für eine Besserung bei dem Datenabkommen.
Egal wie der europäische Gerichtshof entscheiden wird, die Debatte um das Datenspeicherungsabkommen wird nicht abebben.Alexander Sander
Datenspeicherung- Gutachten vom EU-Generalanwalt 07:42

Über die Bedeutung des EuGH-Urteils hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller am 06. Oktober 2015 mit detektor.fm-Redakteur Cösta Neumann gesprochen.

EuGH vs. Facebook und co. – Was bedeutet das Urteil? 03:24

Redaktion: Carina Fron

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