Beim Datenschutz unterscheiden sich die US-amerikanische und die europäische Perspektive grundsätzlich. Zwei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden haben sich die USA und die EU dennoch auf ein gemeinsames Datenschutzabkommen geeinigt. Wo steht das „Umbrella Agreement“ zwischen den Datenschutz-Perspektiven der USA und der EU – und welche Rechte bekommen die europäischen Bürger damit?
Transatlantisches Datenschutzabkommen
Die Europäische Union hatte die Bedingung gestellt: Mit dem Abkommen sollen EU-Bürger ihre Datenschutzrechte auch in den USA gerichtlich einfordern dürfen. Werden ihre persönlichen Daten von europäischen Justizbehörden an die amerikanischen weitergegeben und dann an Dritte gereicht oder unnötig lange gespeichert – dann sollen EU-Bürger auch vor amerikanischen Gerichten klagen dürfen.
Was schlecht ist: Es ist ein Ausbalancieren von starken Eingriffen, praktisch schon das Pflaster, das man draufklebt. Wenn man den Bürgern noch mehr Daten nimmt, dann muss man wenigstens Verfahrensrechte einführen. – Rechtsanwalt Achim Doerfer
Kritiker sehen in dem Datenschutzabkommen deswegen nicht viel mehr als eine symbolische Vereinbarung und ein Einknicken der EU.
Datenschutz gestärkt oder abgeschwächt?
Ein Wunsch der USA ist, dass die EU ebenfalls ein Fluggastdaten-Register wie die US-Amerikaner einführt. Wer mit dem Flugzeug aus oder nach Europa reist, dessen Daten sollen in einem Register gespeichert werden. Name, Adresse und Kreditkartennummer bleiben dann für die Behörden 30 Tage lang verfolgbar.
Dagegen hat sich das Europäische Parlament zwar lange gesperrt, doch mit dem Datenschutzabkommen rückt die europäische Fluggastdatenspeicherung nach amerikanischem Vorbild näher.
Was das Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU rechtlich bedeutet, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Jennifer Stange mit unserem Rechtsexperten Dr. Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Sandro Schroeder