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Richter in Robe am Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck / AFP
Bild: Uli Deck | AFP

detectiv – Die Recherche-Serie | Macht das Atom-Urteil private Schiedsgerichte überflüssig?

„Vattenfall kann einfach zweimal klagen“

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Atomkonzerne müssen für den verfrühten Atomausstieg entschädigt werden. Das zeigt: Schiedsgerichte wie sie bei TTIP und CETA vorgesehen sind, sind unnötig.

Wir bezahlen alle also alle. Sie. Wir. Und sicher auch unsere Kinder noch. Die Rede ist von der Atomkraft.

Eben hat das höchste deutsche Gericht entschieden: eher aus der Atomkraft aussteigen, das darf der Bund. Aber er muss die Atomkonzerne dafür entschädigen.

Und da klingelt bei einigen ein Glöckchen im Gedächtnis: Wenn ein Staat ein Gesetz macht, und ein Unternehmen deswegen weniger verdient war das nicht einer der größten Streitpunkte bei TTIP, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA?

Zeigt Karlsruhe die Überflüssigkeit privater Schiedsgerichte?

Die Lösung in den TTIP-Plänen heißt: private Schiedsgerichte. Unternehmen sollten vor privaten Gerichten Staaten verklagen können, wenn zum Beispiel ein Gesetz ihren Gewinn schmälert.

Zeigt das Urteil jetzt nicht, dass es genau das nicht braucht? Schon, sagt Justus von Daniels. Er ist Reporter beim gemeinnützigen Recherchezentrum correctiv.org, begleitet dort von Anfang an die TTIP-Verhandlungen und hat mit detektor.fm-Moderatorin Marie-Kristin Landes darüber gesprochen.

Justus von Daniels - begleitet für correctiv.org die TTIP-Verhandlungen.

begleitet für correctiv.org die TTIP-Verhandlungen.
Das war der Fehler der Merkel-Regierung. Die haben einfach ein schlampiges Gesetz gemacht.Justus von Daniels
detectiv – Urteil zum Atomausstieg zeigt Unnötigkeit von Schiedsgerichten? 06:30

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