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Bild: Markus Schreiber / AFP
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Verbieten oder fördern?

Die EU-Kommission stuft Gesichtserkennung als hochriskant ein, verbieten will sie den Einsatz aber nicht. Zu Recht?

Wie leicht automatische Gesichtserkennung missbraucht werden kann, zeigt gerade der Fall der amerikanischen Firma Clearview. Das Unternehmen hatte seine Datenbank zur Gesichtersuche auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt und einen Skandal ausgelöst.

Gesichtserkennung: gefährlich oder sicherheitsrelevant?

Unter welchen Bedingungen man Künstliche Intelligenz zur Gesichtserkennung nutzen könnte, dazu äußerte sich kürzlich die EU-Kommission. „Die Erfassung und Auswertung biometrischer Daten zum Zweck der Fernidentifikation, beispielsweise durch Einsatz von Gesichtserkennungstechnik im öffentlichen Raum birgt besondere Risiken in Bezug auf die Achtung der Grundrechte“, das schreibt die EU-Kommission in ihrem White Paper zur Künstlichen Intelligenz. Gesichtserkennungssoftware wird darin als Hochrisikoanwendung eingestuft. Verbieten will die EU-Kommission Gesichtserkennungssoftware aber nicht. Die Kommission hält die Datenschutzvorschriften der EU für ausreichend und will den Einsatz von Gesichtserkennung unter bestimmten sicherheitspolitischen Maßgaben erlauben. Die genauen Bedingungen für den Einsatz der Technologie sind noch unklar und müssen von der EU-Kommission festgelegt werden.

Wir wollen nicht die absolute Überwachung. Für die Sicherheit möchten wir, wenn nötig, bestimmte Leute identifizieren – aber eben auch nur diese.

Axel Voss, CDU-Politiker und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament

Axel Voss, CDU-Politiker und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament

Datenabgleich im großen Stil

Die Software funktioniert im Grunde ganz einfach: Das Bild einer gesuchten Person wird gespeichert und mit einer Bilddatenbank abgeglichen. Anhand biometrischer Merkmale kann die Person auch auf anderen Bildern erkannt und so identifiziert werden. Das kann zum Beispiel in der polizeilichen Fahndungsarbeit nützlich sein. Innenminister Horst Seehofer, der entsprechende Befugnisse für die deutsche Polizei in die Wege leiten wollte, wurde Anfang des Jahres von SPD, Opposition und Datenschützern ausgebremst.

Es sollte nicht um Innovation um jeden Preis gehen. Nur weil eine Technologie möglich ist, muss man sie nicht entwickeln und einsetzen.

Chris Köver, Journalistin bei netzpolitik.org

Chris Köver, Journalistin bei netzpolitik.org

Welche Kritik gibt es am Einsatz von Gesichtserkennungssoftware? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde mit Chris Köver, Journalistin bei netzpolitik.org. Außerdem fragen wir CDU-Politiker Axel Voss nach den Vorteilen der neuen Technik. Axel Voss ist rechtspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.

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