Der 1.000-Euro-Share Button
Eine Fahrlehrerin teilt über den „Share Button“ einen Artikel von bild.de – Thema: Marco Reus und sein (nicht vorhandener) Führerschein. Auf ihrem Profil erscheint der Artikel samt Vorschaubild, auf dem Reus zu sehen ist, wie er aus seinem Aston Martin steigt – allerdings ohne Angabe des Fotografen. Die Folge: Die Nutzerin wird wegen dieses visuellen Beiwerks auf 1.080 Euro abgemahnt.
Ersten Meldungen, wonach es hier zu einer außergerechtliche Einigung gekommen sei, widersprach der Jurist Christian Solmecke, dessen Kanzlei Wilde Beuger Solmecke das Verfahren führte, inzwischen.
Dennoch sorgen sich die Nutzer vor weiteren Abmahnungen wegen arglos geteilter Inhalte. Und Solmecke selbst meint, dass es „mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben“ werde.
Noch immer Grauzonen im Urheberrecht
Das Problem: Wenn ein Nutzer einen Beitrag über den eingebundenen Share Button eines Online-Mediums teilt, erhält dieser Beitrag in Facebook ein verkleinertes Vorschaubild („thumbnail“). Anders als beim einfachen Verlinken von Artikeln in Facebook kann das Bild nicht entfernt oder verändert werden. Ist dort dann der Name des Fotografen nicht sichtbar, kann er als Urheber seine Rechte verletzt sehen.
Rechtlich eindeutig ist das, was Urheber in sozialen Medien fordern oder dulden müssen, allerdings nicht. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen zur Google-Bildersuche festgehalten, dass jeder, der seine Werke ins Netz stellt, „übliche Nutzungshandlungen im Internet“ dulden muss – sofern er keine Vorkehrungen dagegen getroffen hat. Das gilt übrigens auch für Inhalte, deren Nutzungsrechte der Urheber zum Beispiel einem Verlag übertragen hat. Für den Bundesgerichtshof scheinen die Vorschaubilder in der Google-Suche darunter zu fallen – ob das auch für Vorschaubilder und thumbnails in sozialen Netzwerken gilt, ist noch weniger klar.
Experten sehen unbegründete Panikmache
Die Berichte über die Abmahnung der Fahrlehrerin haben naturgemäß zu Unmut bei Nutzern geführt. Sie fürchten Abmahnwellen oder wollen das Konzept des Share Buttons gleich direkt beerdigen. Zu Recht?
Es hat eine Abmahnung gegeben – sowas gibt es häufer. Aber die Berechtigung der Abmahnung ist nicht festgestellt worden. (…) Ich halte im Moment massenmäßige Abmahnungen für sehr unwahrscheinlich, weil natürlich auch der Fotograf eine gewisse rechtliche Unsicherheit hat (…). Wenn er jetzt massenmäßig zu Unrecht abmahnen würde, könnte das teuer werden. – Rechtsanwalt Carsten Ulbricht
Wir haben mit zwei Rechtsanwälten gesprochen, die ihren Schwerpunkt auf Internet-, Urheberrecht und Social Media legen. Im Gespräch mit Moderatorin Doris Hellpoldt liefert Carsten Ulbricht die rechtlichen Hintergründe – und geht dabei auch auf die bisherige Berichterstattung und die Resonanz in den sozialen Medien ein.
Redakteur Lucas Kreling hat auch mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke über die Abmahnung gesprochen. Thema waren unter anderem auch die sogenannten Regressansprüche, die abgemahnte Nutzer gegenüber den Online-Medien geltend machen können, wo sie den Share Button geklickt haben.