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AGBs im Internet | Das digitale Kleingedruckte

„Ja, ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen…“

„… und erkläre mich einverstanden.“ Das ist oft glatt gelogen. Doch was steht eigentlich in den Nutzungsbedingungen von beliebten Onlinediensten? Und wie leichtsinnig ist man eigentlich, wenn man blind zustimmt.

Während beim Bausparvertrag das Kleingedruckte genauestens gelesen wird, unterschreiben die Nutzer im Internet ihre Nutzungsbedingungen oft blind: Ein schneller Klick auf „Ich stimme zu“, das war’s.

Nutzungsbedingungen: Das digitale Kleingedruckte

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diensten wie Facebook, Twitter oder WhatsApp lesen die wenigsten Nutzer vor ihrer Anmeldung. Das kleine Häkchen ist fix gesetzt, auch ganz ohne die Bedingungen gelesen zu haben. Dabei stehen genau hier die kritischen Passagen zu Privatsphäre und Datenschutz, die besonders bei sozialen Netzen oft heftig diskutiert werden.

Wenn es um das Geld geht, sind besonders wir Deutschen vorsichtig. Im Internet, wo es oft schnell gehen muss, setzen wir den Haken dann einfach. – Ekkehard Kern.

Keine beliebte Lektüre

Die schiere Länge von 20 bis 30 Seiten und die zahlreichen Fußnoten schrecken ab. Die Texte sind schwer zu verstehen, auch weil sie oft vage formuliert sind. Dahinter steckt die Kalkulation der Unternehmen, die sich viele Möglichkeiten bei der Analyse der Nutzerdaten offenhalten möchten – und mit denen besonders soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook Geld verdienen möchten.

Datenschutz versus Nutzung

Wer schon nicht die kompletten AGBs lesen möchte, sollte zumindest die Abschnitte zur Analyse der ein- und ausgehenden Nachrichten sowie zu den Ortungsdiensten lesen. Hier gilt es, die persönlichen Abwägung zwischen Datenschutz und sinnvoller Nutzung zu ermitteln.

Womit erklären wir uns einverstanden, wenn wir Nutzungsbedingungen im Internet ungelesen zustimmen? Der Medienjournalist Ekkehard Kern hat im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt über die AGBs von Twitter und Co gesprochen. Bei Basic Thinking berichtet Ekkerhard Kern momentan in der Serie „Durchgelesen“ über die AGBs bei großen Portalen.

Ekkehard Kern - ist Medienjournalist und hat die AGBs beliebter Dienste wie Twitter oder WhatsApp näher beleuchtet.

ist Medienjournalist und hat die AGBs beliebter Dienste wie Twitter oder WhatsApp näher beleuchtet.
Das Kapital solcher Nutzungsbedingungen ist ihre schwammige Formulierung. Als Nicht-Jurist fragt man sich dann natürlich zurecht: Was ist hier eigentlich gemeint?Ekkehard Kern
AGBs im Internet 06:44

Redaktion: Sandro Schroeder

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