Während beim Bausparvertrag das Kleingedruckte genauestens gelesen wird, unterschreiben die Nutzer im Internet ihre Nutzungsbedingungen oft blind: Ein schneller Klick auf „Ich stimme zu“, das war’s.
Nutzungsbedingungen: Das digitale Kleingedruckte
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diensten wie Facebook, Twitter oder WhatsApp lesen die wenigsten Nutzer vor ihrer Anmeldung. Das kleine Häkchen ist fix gesetzt, auch ganz ohne die Bedingungen gelesen zu haben. Dabei stehen genau hier die kritischen Passagen zu Privatsphäre und Datenschutz, die besonders bei sozialen Netzen oft heftig diskutiert werden.
Wenn es um das Geld geht, sind besonders wir Deutschen vorsichtig. Im Internet, wo es oft schnell gehen muss, setzen wir den Haken dann einfach. – Ekkehard Kern.
Keine beliebte Lektüre
Die schiere Länge von 20 bis 30 Seiten und die zahlreichen Fußnoten schrecken ab. Die Texte sind schwer zu verstehen, auch weil sie oft vage formuliert sind. Dahinter steckt die Kalkulation der Unternehmen, die sich viele Möglichkeiten bei der Analyse der Nutzerdaten offenhalten möchten – und mit denen besonders soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook Geld verdienen möchten.
Datenschutz versus Nutzung
Wer schon nicht die kompletten AGBs lesen möchte, sollte zumindest die Abschnitte zur Analyse der ein- und ausgehenden Nachrichten sowie zu den Ortungsdiensten lesen. Hier gilt es, die persönlichen Abwägung zwischen Datenschutz und sinnvoller Nutzung zu ermitteln.
Womit erklären wir uns einverstanden, wenn wir Nutzungsbedingungen im Internet ungelesen zustimmen? Der Medienjournalist Ekkehard Kern hat im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt über die AGBs von Twitter und Co gesprochen. Bei Basic Thinking berichtet Ekkerhard Kern momentan in der Serie „Durchgelesen“ über die AGBs bei großen Portalen.
Redaktion: Sandro Schroeder