Internetnutzer sind empört: beim sozialen Netzwerk google+ kann man sich nur unter echtem Namen anmelden. Verstößt man gegen den Zwang zum Klarnamen, droht der Rausschmiss. Und auch Innenminister Friedrich fordert jetzt, dass Blogger ab sofort ihre Identität preisgeben sollen. Er erhofft sich dadurch mehr Sicherheit im Netz. Friedrich glaubt, dass Einzeltäter wie der Norweger Anders Breivik Zuflucht in der Anonymität des Netzes finden und nur unter dem Schutz eines Pseudonyms ihre radikalen Thesen finden, entwickeln und verbreiten können.
Dabei ist doch die freie Meinungsäußerung – auch ohne eigene Identität – eine wichtige Errungenschaft des Internets. Sie schützt Minderheiten ebenso wie Whistleblower oder Opfer von Missbrauch und Stalking. Betroffene Menschen weltweit haben sich nun auf der Internetplattform „my name is me“ zum gemeinsamen Protest formiert. Sie erkären auf der Seite, warum sie Meinungen und Erfahrungen nur unter Pseudonym verbreiten.
Ist die Identifikationspflicht mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar? Welche Folgen ergeben sich dadurch für die Netzkultur? Was sagt das Recht – und was die Vernunft? Wir fragen Udo Vetter, Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht und Macher des renommierten „law blog“.
Eine Kontrolle trifft die Leute, die gar keine bösen Absichten haben (…), während Verbrecher und Terroristen doch darüber lachen. Die werden sich doch nicht von einem Bußgeld oder einer Strafvorschrift dazu bringen lassen, ihre Adresse anzugeben. (Udo Vetter)