AutoMobil wird präsentiert von Atudo – Dein starker Partner im Verkehr.
Immer wieder steht Uber in der Kritik. Dem CEO mangelt es an Führungskraft, die Mitarbeiter werden schlecht bezahlt, schlecht behandelt. Doch das sind nicht die einzigen Probleme des amerikanischen Fahrdienstleisters.
Vielerorts kommt er nämlich gar nicht erst zum Einsatz oder muss sein Geschäft nach nur sehr kurzer Zeit wieder einstellen. In Deutschland ist das zum Beispiel so. Hierzulande kämpft der Konzern gegen Taxiunternehmen und gesetzliche Vorschriften. UberPop bleibt verboten, UberBlack kämpft gerade noch um seine Erlaubnis.
Auch Uber muss sich an Gesetze halten
So wie UberBlack nämlich ursprünglich geplant war, hält es der Bundesgerichtshof für wettbewerbswidrig. Grund dafür ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). In diversen Streits vor Gericht ging es stets darum, ob Uber an das Gesetz gebunden ist und, falls ja, ob die verschiedenen Smartphone-Apps des Unternehmens mit den Vorgaben des PBefG in Einklang stehen. Denn dem Gesetz nach ist es nur Taxis erlaubt, Fahraufträge direkt anzunehmen. Uber-Fahrer können das jedoch über die App ebenso tun. Ein Verstoß?
Um das endgültig zu entscheiden, hat das Gericht den Fall nun an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Dieser soll entscheiden, ob die deutschen Richtlinien auch mit europäischen übereinstimmen. Uber könnte nämlich durch die Dienstleistungsfreiheit geschützt sein. Doch auch diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten. Verkehrsdienstleistungen sind nämlich ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Ob Uber allerdings ein solches Unternehmen ist, muss nun der EuGH prüfen.
Taxiunternehmen wehren sich
Steht Uber also schon bald komplett vor dem Aus in Deutschland? Die Taxiunternehmen dürfte dies freuen, Uber gilt als größte Konkurrenz. Gerade junge Leute setzen lieber auf die App-Alternative, als auf die herkömmliche Taxizentrale am Telefon.
Doch auch in anderen Ländern ist Uber nicht unumstritten. Auch in Spanien sind sich die Gerichte uneins, der EuGH entscheidet in einem weiteren Fall ebenfalls über das spanische UberPop. Juristen schätzen, dass sich Uber in keinem der Fälle auf die Dienstleistungsfreiheit wird berufen können.
AutoMobil-Redakteurin Rabea Schloz hat mit detektor.fm-Moderator Christian Eichler über die aktuelle Lage von Uber in Deutschland gesprochen.