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Seit einem Jahr ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Foto: Bartolomiej Pietrzyk | Shutterstock.com

Bilanz: ein Jahr Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Was hat es gebracht?

Vor genau einem Jahr ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Mit einem Blick auf die Ereignisse der letzten Monate schauen wir uns an, wie effektiv das NetzDG wirklich gegen Hate Speech ist.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Top oder Flop?

Im Kampf gegen Hate Speech auf sozialen Plattformen wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Netz-DG) von seinen Befürwortern als Wunderwaffe gefeiert. Denn das Gesetz soll seitdem das Löschen hetzerischer Inhalte im Internet erleichtern.

Demnach müssen Plattformen „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung durch Nutzer löschen. Je nach Verstoß droht den Plattformen ein Bußgeld zwischen fünf und 50 Millionen Euro.

Ob nun tatsächlich mehr Hate Speech durch das Gesetz gelöscht wurde, kann man bislang kaum erheben. Fest steht, dass Nutzer bei YouTube und Twitter die NetzDG-Meldefunktion sehr häufig verwendet haben. Bei Facebook hingegen haben Nutzer laut Transparenzbericht erstaunlich wenige Inhalte gemeldet – bis Ende Juni waren es nur 1 704.

Facebook hat die Meldefunktion nicht in das bisherige Meldeformular integriert. […] Diese Funktion ist relativ schwer auffindbar, daraus erklärt sich auch die Diskrepanz. – Andreas Weck, t3n-Redakteur

Kontrolle immer noch bei den Plattformen

Im Vorfeld hat es für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber angesichts der Löschung von Nutzerinhalten auch reichlich Kritik gehagelt. Der damalige Justizminister Heiko Maas hat das Gesetz dennoch verteidigt: „Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen.“

Dass Plattformen wie Facebook und Co damit die Deutungshoheit über Hate Speech und im weiteren Sinn auch Meinungsfreiheit haben, finden aber nicht nur Netzaktivisten fragwürdig. Auch andere Beobachter sehen in der Handhabung des Gesetzes Probleme, so auch der Journalist Andreas Weck:

Der größte Kritikpunkt ist nach wie vor das Overblocking. Unternehmen entscheiden ja selbst, was gelöscht wird und was nicht. Die Strafe, die Unternehmen dann zahlen müssten, führen dazu, dass sie eher etwas vorsichtiger sind und mehr löschen, als dass sie zu viel zulassen. – Andreas Weck

Über die Erfolge und Probleme nach einem Jahr NetzDG hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Andreas Weck gesprochen. Er ist Journalist beim t3n-Magazin für digitale Zukunft.

Andreas Weck - ist Redakteur beim t3n-Magazin für digitale Zukunft.

ist Redakteur beim t3n-Magazin für digitale Zukunft.
Meiner Meinung nach muss es ein klares Widerrufsrecht geben. Es werden Inhalte von Menschen oder Organisationen gelöscht, die vielleicht nicht unbedingt ein Problem darstellen, aber falsch verstanden werden. Insbesondere bei Satire.Andreas Weck
Bilanz nach einem Jahr NetzDG 05:54

Redaktion: Valérie Eiseler

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