Der Chaos Computer Club hat die staatliche Überwachungssoftware geknackt, die als „Bundestrojaner“ bekannt ist. Mit dem Programm soll Bundesbehörden der Zugriff auf Rechner von Verdächtigen ermöglicht werden. Das heißt: Mitlesen, Daten auf dem PC ablegen, die Kamera oder das Mikrofon aktivieren und Gespräche belaschen – all das soll der Trojaner können.
Datenschützern ist die Software seit langem ein Dorn im Auge – zu Recht wie die Analyse des Hackervereins CCC jetzt zu belegen scheint. Der „Bundestrojaner“ weist nicht nur bedenkliche Sicherheitsmängel auf, sondern verstößt auch gegen Auflangen, die das Bundesverfassungsgericht 2008 in einem Urteil zur Online-Durchsuchung gemacht hatte. Auch Politiker von FDP, Grünen, Linken und Piraten kritisieren die Software.
Welche Möglichkeiten die staatliche Überwachungssoftware den Behörden bietet und in welchem Ausmaß der Bundestrojaner bereits zum Einsatz gekommen ist, das erklärt Udo Vetter. Der Fachanwalt für Strafrecht ist Betreiber von lawblog.de und vertritt selbst einen staatlich überwachten Mandanten.