Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ hat viele Beobachter überrascht. Noch im vergangenen Jahr ist ein Gutachten des Generalanwalts Niilo Jääskinen veröffentlicht worden, in dem festgestellt worden ist, dass nach Europäischen Datenschutzrichtlinien die Betreiber von Suchmaschinen keine Verantwortung für die Inhalte übernehmen. Das ändert sich mit der heutigen Entscheidung.
Löschanspruch für sensible Daten
Seit heute sind Suchmaschinen wie Google und Bing dafür verantwortlich, was in ihren Suchergebnissen erscheint. Denn es ist nicht mehr nur der Betreiber einer Internetseite für den Inhalt verantwortlich, sondern auch der Suchmaschinenbetreiber selbst. Mit dieser Regelung werden Anbieter wie Google oder Bing verantwortlich und Bürger haben nun das Recht, sensible Daten löschen zu lassen.
Welche Auswirkungen die Entscheidung zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ hat, darüber haben wir mit Sebastian Schweda gesprochen, er ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken.