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data.path Ryoji.Ikeda – 4. Foto: CC BY-SA 2.0 | r2hox / flickr.vom

Google muss sensible Daten löschen

EuGH sieht ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Netz

Suchmaschinen müssen in bestimmten Fällen persönliche Daten von Nutzern löschen. Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz im Internet erheblich gestärkt. Damit hat jeder EU-Bürger seit heute ein „Recht auf Vergessen“ im Internet.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ hat viele Beobachter überrascht. Noch im vergangenen Jahr ist ein Gutachten des Generalanwalts Niilo Jääskinen veröffentlicht worden, in dem festgestellt worden ist, dass nach Europäischen Datenschutzrichtlinien die Betreiber von Suchmaschinen keine Verantwortung für die Inhalte übernehmen. Das ändert sich mit der heutigen Entscheidung.

Sebastian Schweda - Rechtsanwalt und Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht Saarbrücken.

Rechtsanwalt und Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht Saarbrücken.
Sebastian Schweda

Löschanspruch für sensible Daten

Seit heute sind Suchmaschinen wie Google und Bing dafür verantwortlich, was in ihren Suchergebnissen erscheint. Denn es ist nicht mehr nur der Betreiber einer Internetseite für den Inhalt verantwortlich, sondern auch der Suchmaschinenbetreiber selbst. Mit dieser Regelung werden Anbieter wie Google oder Bing verantwortlich und Bürger haben nun das Recht, sensible Daten löschen zu lassen.

Welche Auswirkungen die Entscheidung zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ hat, darüber haben wir mit Sebastian Schweda gesprochen, er ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken.

Sebastian Schweda über das EuGH-Urteil 06:49

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