Play
Datenschutz und Bequemlichkeit. Kann die DSGVO beides vereinen? Foto: NicoElNino | shutterstock.com
Bild: NicoElNino | shutterstock.com

Datenschutz Grundverordnung 2018: Internet der Dinge

Datenschutz vs. Smart Living?

Der Fitnesstracker am Arm, der Bordcomputer im Auto oder die smarte Heizung daheim. Die Datenschutzgrundverordnung betrifft auch das Internet der Dinge.

Datenschutz Grundverordnung 2018

Die Datenschutz Grundverordnung 2018, kurz DSGVO, beeinflusst viele Lebensbereiche. Denn mittlerweile sind viele Geräte digital miteinander vernetzt. Die Digitalkamera oder die Lampen im Smart Home sind dabei nur zwei Beispiele. Kein Wunder also, dass auch bei vernetzten Alltagsgeräten – dem Internet der Dinge – der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle spielt.

So kann beispielsweise der Bordcomputer eines Autos das Fahrverhalten des Fahrers registrieren. Das könnte für Versicherungen interessant sein. Denn sie wollen schließlich wissen, wie vorsichtig sich ihr Kunde durch den Straßenverkehr bewegt.

Einige Krankenkassen werben unterdessen für eine gesunde Lebensweise mit viel Bewegung. Dafür wird ein Fitnesstracker benötigt, der die Schritte seines Trägers zählt. Wie das smarte Auto sammelt auch der kleine Computer am Handgelenk unablässig Daten. Oftmals sind diese Geräte noch nicht auf die neuen Datenschutzregeln abgestimmt.

Dinge vernetzen sich weiter

In einem smarten Heim oder im Auto arbeiten viele Geräte zusammen. Oft ist dabei für den Nutzer nicht klar, welcher Anbieter welche Daten sammelt. Noch stehen viele Nutzer in Deutschland intelligenten Alltagsgeräten skeptisch gegenüber. Trotzdem wird ihre Zahl in Zukunft wachsen.

Marktforscher gehen davon aus, dass in wenigen Jahren in jedem Haushalt um die 500 Geräte am Internet hängen werden. Da werden Geräte dabei sein, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. – Datenschutzexperte Günter Martin vom TÜV Rheinland

Es wird künftig darauf ankommen, wie die Hersteller von smarten Geräten die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung 2018 umsetzen. Das Internet der Dinge – das IoT – wird sich weiter durchsetzen. Dabei leben die Geräte von personenbezogenen Daten. Wichtig ist letztlich, wie Nutzer und Hersteller zwischen Bequemlichkeit und Datenschutz abwägen.

Worauf sollte man bei smarten Geräten achten? Wie kann das Internet der Dinge auch mit strengeren Datenschutzregeln das Leben vereinfachen? Das klärt detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer im Gespräch mit dem Datenschutzexperten Günter Martin vom TÜV Rheinland.

Günter Martin - leitet beim TÜV Rheinland die Entwicklung von Datenschutz-Zertifikaten im IoT.

leitet beim TÜV Rheinland die Entwicklung von Datenschutz-Zertifikaten im IoT.
Die meisten Daten, die heute erzeugt werden, werden gar nicht von Personen selbst eingegeben. Die meisten Daten werden von IoT-Geräten erzeugt. Das sind in der Regel personenbezogene Daten. Daher hat die DSGVO ganz große Bedeutung für das Thema.Günter Martin
Datenschutz im Internet der Dinge 09:08

Redaktion: Patrick Ehrenberg

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen