Datenschutz Grundverordnung 2018
Die Datenschutz Grundverordnung 2018, kurz DSGVO, beeinflusst viele Lebensbereiche. Denn mittlerweile sind viele Geräte digital miteinander vernetzt. Die Digitalkamera oder die Lampen im Smart Home sind dabei nur zwei Beispiele. Kein Wunder also, dass auch bei vernetzten Alltagsgeräten – dem Internet der Dinge – der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle spielt.
So kann beispielsweise der Bordcomputer eines Autos das Fahrverhalten des Fahrers registrieren. Das könnte für Versicherungen interessant sein. Denn sie wollen schließlich wissen, wie vorsichtig sich ihr Kunde durch den Straßenverkehr bewegt.
Einige Krankenkassen werben unterdessen für eine gesunde Lebensweise mit viel Bewegung. Dafür wird ein Fitnesstracker benötigt, der die Schritte seines Trägers zählt. Wie das smarte Auto sammelt auch der kleine Computer am Handgelenk unablässig Daten. Oftmals sind diese Geräte noch nicht auf die neuen Datenschutzregeln abgestimmt.
Dinge vernetzen sich weiter
In einem smarten Heim oder im Auto arbeiten viele Geräte zusammen. Oft ist dabei für den Nutzer nicht klar, welcher Anbieter welche Daten sammelt. Noch stehen viele Nutzer in Deutschland intelligenten Alltagsgeräten skeptisch gegenüber. Trotzdem wird ihre Zahl in Zukunft wachsen.
Marktforscher gehen davon aus, dass in wenigen Jahren in jedem Haushalt um die 500 Geräte am Internet hängen werden. Da werden Geräte dabei sein, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. – Datenschutzexperte Günter Martin vom TÜV Rheinland
Es wird künftig darauf ankommen, wie die Hersteller von smarten Geräten die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung 2018 umsetzen. Das Internet der Dinge – das IoT – wird sich weiter durchsetzen. Dabei leben die Geräte von personenbezogenen Daten. Wichtig ist letztlich, wie Nutzer und Hersteller zwischen Bequemlichkeit und Datenschutz abwägen.
Worauf sollte man bei smarten Geräten achten? Wie kann das Internet der Dinge auch mit strengeren Datenschutzregeln das Leben vereinfachen? Das klärt detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer im Gespräch mit dem Datenschutzexperten Günter Martin vom TÜV Rheinland.
Redaktion: Patrick Ehrenberg