Wann ist es eigentlich erlaubt, Daten von anderen weiter zu geben? Dürfen Daten im Netz für immer gespeichert bleiben? Und an welche Staaten dürfen unsere Daten eigentlich weiter geleitet werden?
Mit diesen Fragen hat sich der LIBE-Ausschluss des EU-Parlaments beschäftigt. Der Ausschluss für bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres hat die EU-Datenschutzvorschriften, die seit 1995 nicht mehr überarbeitet worden sind, modifiziert. Seitdem wir immer mehr Daten von uns im Internet preisgeben, ist solch eine Erneuerung dringend erforderlich. 3.133 Änderungsbeiträge sind beim Parlament eingereicht und bearbeitet worden. Das hat die Abstimmung des Entwurfes um Monate verzögert.
Noch ein weiter Weg…
Wenn der LIBE-Ausschuss dem Gesetzespaket zustimmt, ist jedoch erst der Anfang gemacht. Als nächstes wird dann der Ministerrat darüber verhandeln, bevor Europäisches Parlament, Europarat und Europäische Kommission einen Kompromiss suchen.
Über den Datenschutz in Europa haben wir mit Kilian Froitzhuber von der Internetplattform Netzpolitik.org gesprochen.
Das Allerwichtigste ist, dass es nach dieser Reform ein Gesetz für alle Europäer gibt. – Kilian Froitzhuber, netzpolitik.org