Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Telefon- und E-Mail-Daten dürfen künftig nur noch bei besonders schweren Verdachtsfällen gespeichert werden. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Behörden erhalten nur dann Zugang zu den Daten, wenn ein Gericht dies zuvor genehmigt hat.
Ein Erfolg für Datenschützer
Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Datenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Form für ungültig erklärt. Union und SPD hatten vorgesehen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, wollten aber zunächst das EuGH-Urteil abwarten.
Was bedeutet das Urteil für die Gesetzeslage in der EU und auch speziell in Deutschland? Und wie könnte ein Kompromiss aussehen? Darüber haben wir mit Sebastian Schweda gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter am europäischen Institut für Medienrecht in Saarbrücken.