Obwohl fast jeder achte Internetnutzer gerne seinen digitalen Nachlass regeln würde, hat das bisher nicht einmal jeder Zehnte in die Tat umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die Last fällt im Todesfall häufig auf die Angehörigen zurück. Es fängt bei banalen Dingen an – wie die der Zugang zu Computern mit wichtigen Daten. Dazu kommen dann E-Mail-Accounts und Profile in sozialen Netzwerken, die nach dem Tod nicht einfach fortbestehen sollen. Auch online geschlossene Verträge, zum Beispiel für Premium-Accounts, kann man häufig nur mit den enstprechenden Zugangsdaten kündigen.
Wer erhält Zugriff?
Einige soziale Netzwerke bieten bereits Möglichkeiten für Nutzer oder Angehörige an, die Accounts zu löschen oder umzuwandeln. Bei Facebook muss der Tod durch ein Dokument nachgewiesen werden. Dann haben Angehörige entweder die Möglichkeit, das Profil zu löschen oder in eine Gedenkseite umzuwandeln. Bald soll eine ähnliche Funktion wie bei Google+ eingeführt werden. Dort kann man unter den Einstellungen bis zu zehn Personen wählen, die nach einem gewissen Zeitraum an Inaktivität benachrichtigt werden und Zugriffsrechte bekommen. Bei vielen E-Mail-Anbietern hingegen kann man zwar mit einer Todesurkunde den Account löschen lassen, aber keinen Zugang erhalten. Online abgeschlossene Verträge erschlöschen zumeist mit dem Tod des Vertragsschließenden. Dafür müssen Angehörige aber zunächst die Anbieter kontaktieren und den Tod nachweisen.
Vorsorge schützt
In den meisten Fällen brauchen Angehörige zumindest eine Todesurkunde, wenn nicht sogar einen Erbschein, um über digitale Accounts verfügen zu können. Das kann umgangen werden, indem die verstorbene Person im Vorfeld die Zugangsdaten hinterlegt. Die Möglichkeiten, dies zu tun, sind unterschiedlich sicher: Am einfachsten ist es natürlich, einer Vertrauensperson die Zugangsdaten einfach zu geben. Man kann sie aber auch, wie ein Testament, beim Notar hinterlegen oder in speziellen Programmen speichern. Komplizierter wird es, wenn Hinterbliebene fordern, Zugang zu bestimmten Daten online zu bekommen. Dieser Fall ist noch nicht eindeutig geklärt, da das Persönlichkeitsrecht über den Tod hinaus wirksam ist. Mittlerweile gibt es auch Dienstleister, die sich im Todesfall um den digitalen Nachlass kümmern.
Über Einzelheiten zum digitalen Nachlass und sinnvolle Vorkehrungen hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Maurice Shahd von BITKOM gesprochen.
Redaktion: Mona Ruzicka