Angst vor Abmahnung
Wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, zu einer Abmahnwelle führen? Viele Webseitenbetreiber haben Angst, dass sie bald Rechnungen von Anwälten erhalten, weil ihr Blog oder Newsletter nicht komplett nach den DSGVO-Regeln gestaltet ist. Viele Experten halten dieses Szenario für unwahrscheinlich, so auch Rechtsanwalt Udo Vetter.
Das Abmahnrecht ist Wettbewerbsrecht. Die neue DSGVO bezieht sich auf das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden. Das heißt, da gibt es keine Abmahnungen, sondern höchstens Bußgelder, wenn man dagegen verstößt. Meiner Ansicht nach ist das Ganze sehr hochgehängt, was die Abmahngefahr betrifft. – Rechtsanwalt Udo Vetter
Wenig Gefahr für Blogger?
Demnach dürfen durch die neuen Datenschutzregeln Anwälte nicht wahllos Menschen abmahnen. Denn sie dürfen das nur für Mandanten machen und die müssen in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten stehen.
Ich gehe davon aus, dass es die befüchtete Abmahnwelle nicht geben wird, besonders nicht gegenüber Bloggern. Mit welchem anderen Blogger soll denn da ein Wettbewerbsverhältnis bestehen, dass Voraussetzung für eine Abmahnung ist? – Rechtsanwalt Udo Vetter
Viele Blogger haben außerdem Angst davor, zu hohen Bußgeldern verurteilt zu werden, die sie nicht bezahlen können. Die Höchstsumme für Bußgelder unter der neuen DSGVO beträgt zwar tatsächlich 21 Millionen Euro. Doch das heißt laut Rechtsanwalt Udo Vetter nicht, dass diese Summe auch auf kleine Blogger oder Unternehmen angewandt werden wird.
Das sind Maximalzahlen, die sind für den einzelnen Gewerbetreibenden oder kleinen Blogger nicht relevant. Da muss auch immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und das werden die Aufsichtbehörden sicherlich auch tun. – Rechtsanwalt Udo Vetter
Worauf Blogger sowie kleine und mittlere Unternehmen ab heute trotzdem achten sollten, hat Rechtsanwalt Udo Vetter detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle erklärt.