Was ihre Kinder am Computer so treiben, ist vielen Eltern ein Rätsel. Erst wenn dann irgendwann mal eine Abmahnung ins Haus flattert, weil der Sohn oder die Tochter illegal Musik runtergeladen hat, geht ihnen ein Licht auf. So auch geschehen in einem Fall, den der Bundesgerichtshof verhandelt hat. Die Eltern eines 13-Jährigen Jungen wurden von der Musikindustrie auf Schadenersatz und Abmahnkosten verklagt.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Eltern nicht für das Verhalten ihres Kindes haftbar gemacht werden könnn – und zwar dann, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, dass man Musik nicht einfach so aus dem Internet runterladen darf.
In erster Instanz hatten die Eltern noch verloren. Damals hieß es, sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und ihren Sohn eigentlich überwachen müssen. Der Bundesgerichtshof wies diese Begründung zurück. Eine ständige Überwachung des Kindes würde den Familienfrieden stören.
Doch was bedeutet das Urteil eigentlich genau? Wie können Eltern beweisen, dass ihr Kind über illegale Downloads belehrt haben? Und sind jetzt auch WGs aus dem Schneider? Fragen, die wir dem Rechtsanwalt und Blogger Carsten Ulbricht gestellt haben: