Bis jetzt ist es nur ein Hinweis. Und trotzdem hat dieser Hinweis enormes Gewicht und könnte einiges in der drahtlosen Welt in Deutschland verändern.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Maciej Szpunar kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Café-, Hotel-, Bar- und Restaurantbesitzer, die ihren Kunden freies WLAN zur Verfügung stellen, nicht dafür haftbar gemacht werden sollen. Bisher ist das der Fall, wenn deren Kunden illegale Dinge im Netz machen und beispielsweise Urheberrecht verletzen. In Deutschland werden bislang die WLAN-Provider und nicht die WLAN-Nutzer für solche Rechtsvergehen haftbar gemacht. Diese Rechtslage ist in Europa einzigartig und nennt sich Störerhaftung.
Kampf gegen die Störerhaftung
Dass es überhaupt zu einem Gutachten und in einigen Monaten auch zu einem Urteil des EuGH kommt, liegt an einem Deutschen, der gegen die Störerhaftung gerichtlich vorgegangen ist.
Tobias McFadden ist Mitglied der Piratenpartei und Besitzer eines Geschäfts für Ton- und Lichttechnik und stellt seinen Kunden offenes WLAN zur Verfügung. Vor bereits fünf Jahren aber hat Sony Music 800 Euro von McFadden verlangt, weil einer seiner Kunden, während er in McFaddens WLAN surfte, eine Urheberrechtsverletzung beging. Sony beruft sich in diesem Fall auf die Störerhaftung. McFadden zog dagegen vor Gericht. Das zuständige Landgericht München aber übergab den Fall an den EuGH, weil es eine europäische Grundsatzentscheidung für nötig hielt.
WLAN-Hotspots gibt’s überall – nur nicht in Deutschland
Deutschland hinkt in Sachen Hotspots und öffentlich frei zugänglichem WLAN hinterher. Eine Studie des Providerverbands eco stellte 2014 fest, dass in Deutschland auf 10.000 Einwohner nur zwei Hotspots kommen. In Großbritannien hingegen sind es 29.
Man tut sich hierzulande sehr schwer mit einer Änderung des Gesetzes. Im Koalitionsvertrag von 2013 steht ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für freie WLAN-Zugänge an öffentlichen Orten und Plätzen geschaffen werden sollen. Doch bislang ist wenig passiert.
Ob das jetzt vorgelegte Gutachten wirklich Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben wird und ob sich in Zukunft auch etwas für Privatpersonen ändern wird, das hat detektor.fm-Gastmoderator Rainer Maria Jilg den Experten Volker Tripp gefragt. Er ist politischer Geschäftsführer beim Digitale Gesellschaft e.V.
Redaktion: Maren Schubart