Wer bei Facebook ist, kennt das Phänomen. Schon nach kurzer Zeit sind die Pinnwände voll mit Bildern – seien diese hochgeladen, verlinkt oder nur kleine Vorschaubilder. Doch wenn die Profile öffentlich sind, können Urheberrechtsverstöße leicht nachverfolgt werden.
Ein Nutzer hat nun eine Abmahnung erhalten, weil ein Fremder auf seiner Pinnwand ein urheberrechtlich geschütztes Bild veröffentlicht hatte. Er soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und Schadensersatz zahlen.
Sollten Facebook-Nutzer ihre Pinnwände jetzt rückwirkend nach Bildern durchsuchen, von denen sie keine Nutzungsrechte besitzen?
Diese Frage und wie sich Nutzer verhalten sollten, wenn tatsächlich eine Abmahnung bei ihnen eingeht, haben wir mit dem Rechtsanwalt und Autoren des Blogs „rechtzweinull„, Carsten Ulbricht, besprochen.