Sie gilt als Schnäppchen, eBay & Co. sind voll davon: gebrauchte Software. Meistens sind sich aber sowohl Käufer als auch Verkäufer gar nicht so richtig darüber im Klaren, ob der Weiterverkauf eigentlich legal ist oder nicht.
Jetzt gibt es aber Neuigkeiten, die Software-Hersteller nicht freuen dürften – die Käufer dagegen ums mehr. „Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden.“ – so lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches der Bundesgerichtshof kürzlich bestätigt hat. Allerdings ist der legale Weiterverkauf nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Wie diese Voraussetzungen genau aussehen, darüber haben wir mit Ute Roos gesprochen, Redakteurin beim IT-Magazin iX.
+++ Das Interview zum Nachlesen +++
Ist es gundsätzlich legal, gebrauchte Software weiter zu verkaufen?
Ja, also grundsätzlich kann man sagen ist es erstmal legal. Die Grundlage, dass gebrauchte Software legal verkauft werden darf, das ist der so genannte Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht und der besagt: Wenn der Urheber einer Software, die Software einmal auf einem Datenträger – also CD oder DVD – verkauft hat, also mit seinem Einverständnis, dann sind seine Interessen daran abgegolten und er hat keinen Einfluss mehr darauf, wie die Software danach weiterverkauft wird.
Gibt es denn immer noch Einschränkungen? Also, dass man sagt es geht nur unter bestimmten Bedingungen, unter bestimmen Voraussetzungen?
Ja, dieses Einverständnis des Urhebers. Das ist auf jeden Fall erstmal die Grundbedingung beim aller ersten Mal, dass die Software in den Verkauf kommt.
Dann hängen da auch noch so andere Dinge dran. Zum Beispiel, wenn ich Software kaufe und ich habe – sagen wir mal eine CD oder DVD – und ich möchte die weiter verkaufen, dann muss ich natürlich nach dem Weiterverkauf mein eigenes Exemplar vernichten. Beziehungweise, wenn ich den Datenträger selber hergebe, dann muss ich die Software natürlich auch von meinem Rechner löschen. Also, ich kann nicht die Software weiterverkaufen und darf sie dann selber weiter benutzen. Das wäre auf jeden Fall ein zweiter wichtiger Punkt.
Dann muss man sagen, Software kann auch nur dann weiterverkauft werden, wenn es eine Software ist, die für den unbegrenzten Grebrauch, also für die unbegrenzte Nutzung, gekauft wurde. Es gibt ja zum Beispiel auch – das hat man eher im Unternehmensumfeld – so etwas wie Miet-Software. Und diese Software ist zeitlich limitiert, da wird nur ein zeitlich limitiertes Nutzungsrecht eingeräumt und die ist natürlich nicht verkaufbar. Es geht wirklich nur um zeitlich unbegrenzt nutzbare Software.
Also ein wichtiger Punkt bei gebrauchter Software ist auch, dass die Lizenzkette nicht unterbrochen werden darf. Das heißt, wenn ich Software verkaufe, dann muss ich die unter den rechtmäßigen Bedingungen weiterverkaufen, der nächste auch und der nächste auch. Wenn ich jetzt als Endkunde bei eBay oder irgendwo gebrauchte Software kaufe und irgendeiner der Verkäufer vorher hat sich nicht an die Bedingungen gehalten, dann ist bei mir als Endkäufer das auch nicht legal. Also diese Lizenzkette, die darf nicht unterbrochen werden. Es muss immer rechtmäßig weiterverkauft werden, sonst hat der Verbraucher am Ende das nachsehen.
Das klingt jetzt tatsächlich so, als läge ein bisschen mehr Verantwortung auf dem Käufer selber. Sie haben gerade gesagt, der Verkäufer muss seine eigene Kopie unbrauchbar machen, bevor er die Software weiterverkauft. Wie kann man das denn sicher stellen oder auch nachprüfen?
Also man sollte auf jeden Fall als Käufer im Vorfeld schon ein bisschen schauen, von wem man die Software kauft. Das heißt, wenn ich jetzt bei eBay und Co. mich umgucke, da würde ich als allererstes mal nach der Seriosität der Verkäufer gucken. Würde schauen, was haben die für Bewertungen? Möglicherweise haben die ja schon an andere Leute Software verkauft und möglicherweisegibt es da schon Erfahrungen, die mir andere Käufer mitteilen.
Dann gibt es auch so genannte Gebraucht-Software-Händler, die sagen oft auf Ihren Webseiten, dass sie Testate oder irgendwelche Nachweise mitliefern, die belegen, dass die Software rechtmäßig ist. Und ich würde als Käufer – wenn ich sowas kaufe – ruhig rückfragen beim Verkäufer. Bitte, wie können Sie mir belegen und beweisen, dass diese Software rechtmäßig ist? Im Zweifelsfalle würde ich mir das schriftlich geben lassen, dann habe ich zumindest das Möglichste da getan, um mich da abzusichern.
Nun gibt es ja auch Software, die man nicht unbedingt physisch auf einer CD-ROM oder einer DVD gekauft hat, sondern es gibt ja auch Software, die man downloaden kann. Geht es dann auch, die weiterzuverkaufen? Wenn ja, wie?
Ja. Also das ist relativ neu, da hat es das erwähnte Gerichtsurteil gegeben, weil bisher war man immer der Auffassung, dass man Software nur dann weiterverkaufen oder erwerben kann gebraucht, wenn das auf einem körperlichen Datenträger vorliegt, also einer DVD oder CD. Ich vermute, der Hintergrund war einfach, dass man keine ungerechtfertigten Kopien anfertigt, weil normalerweise, wenn Sie irgendetwas herunterladen, dann kann man das ja hundertfach verkaufen, obwohl im Grunde nur eine Lizenz dahinter steckt. Das wird wohl der Hintergrund gewesen sein.
Aber der Europäische Gerichtshof hat eben jetzt geurteilt, dass es auch legal ist, wenn man per Download Software verkauft oder beziehungsweise erwirbt. Allerdings dann eben unter den selben Bedingungen wie es generell legal ist. Das heißt, es muss sich wieder um Software handeln, die zeitlich unbegrenzt nutzbar ist und man darf auch als Verkäufer die Software hinterher nicht behalten und keine unrechtmäßigen Kopien erwerben, sondern man verkauft es per Download und löscht es dann bei sich entweder vom Rechner oder macht die DVD, CD unbrauchbar.
Sie haben gerade auch schon das Stichwort Lizenzen erwähnt. Nun gibt es ja auch noch einen anderen Sonderfall: sogenannte Bundles, wo ich eine Software kaufe und gleich drei Lizenzen erwerbe, um sie zum Beispiel auf drei verschiedenen Geräten zu benutzen. Ist es denn dann auch möglich, dass ich dann – zum Beispiel, wenn ich nur eine verwende – zwei davon weiterverkaufe?
Das ist noch so ein bisschen im Umbruch. Also bisher galt ja immer für diese sogenannten Sammel- oder Volumenlizenzen, dass wenn man die weiterverkauft, dass die nur an einem Stück verkauft werden dürfen. Also wenn ein Unternehmen seine Sammellizenz für 20 Computer nicht mehr benutzt, kann es sie weiterverkaufen, aber dann nicht an Person A fünf und an Person B drei und so weiter. Sondern bisher galt immer der Grundsatz, dass man die dann auch im Paket verkaufen muss. Und da gibt es jetzt auch ein neueres Urteil aus dem Dezember vom Oberlandesgericht Frankfurt. Das sagt, man darf die Lizenzen auch einzeln verkaufen. Im Zusammenhang mit diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind sich Juristen jetzt eigentlich einig, dass das erlaubt ist, dass man diese Bundles oder Sammellizenzen auch einzeln weiterverkauft. Das ist gerade so ein bisschen im Umbruch, aber man kann davon ausgehen, dass das legal ist.
Bei welchen Arten von Software ist es denn generell empfehlenswert, das auch gebraucht zu kaufen? Also wo lohnt sich das denn überhaupt?
Schwierige Frage, weil ich natürlich nicht alle Preise jetzt so im Kopf habe. Aber generell kann man sagen: Sie können im Grunde alles erwerben, was Sie benutzen können, das reicht vom Betriebssystem, also wenn Sie jetzt sagen, „Ich muss nicht das allerneueste Betriebssystem haben“ und irgendjemand sagt „Ich will das Neueste und verkaufe mein letztes Betriebssystem weiter“, dann kann das durchaus lohnenswert sein, beispielsweise für Leute, die sich selbstständig machen wollen, die sagen „Ich will erst einmal nicht so viel Geld ausgeben“. Das reicht also vom Betriebssystem über irgendwelche Anwendungsprogramme, Office-Programme, es lohnt sich eigentlich alles, denke ich.
Was mich ja schon noch interessieren würde ist die Frage nach Aktualisierung. Also wenn man Software neu kauft, hat man ja immer noch Updates vom Hersteller. Würde man die auch kriegen, wenn man Software gebraucht kauft?
Das ist eine interessante und ganz schwierige Frage. Es ist eine Sache, ob der Verkauf der Software legal ist oder nicht legal ist und er ist meistens legal unter den Bedingungen, das haben wir ja gehört. Wer dann der Vertragspartner ist für die Updates, das ist nochmal eine andere Frage. Es könnte durchaus rechtens sein, dass jetzt der Hersteller zum Käufer sagt: „OK, du hast die Software weiterverkauft, aber ich bin dein Vertragspartner bzw. du mein Vertragspartner für die Updates und ich sehe es nicht ein, dass die an jemand anderen gehen.“ Das ist eine andere Rechtsfrage, das fällt ins Vertragsrecht. Da könnte es schon sein, dass es Schwierigkeiten gibt.
Auf der anderen Seite muss man wieder sehen: Hersteller haben ja auch eine gewisse Verpflichtung, zu gewährleisten, dass ihre Software auch funktioniert und dass die Software auch keinen Schaden anrichtet. Deswegen ist ja Microsoft beispielsweise auch verpflichtet, immer diese Sicherheitspatches rauszugeben, damit die Software ordnungsgemäß funktioniert. Und dann könnte man natürlich sagen: „Ja, der Hersteller ist aber in der Haftung, dass die Software richtig funktioniert und muss auch mir als Gebraucht-Software-Käufer diese Patches oder die Updates weiterverkaufen.“ Also das ist rechtlich nicht ganz klar. Im Zweifelsfalle würde ich da nochmal nachfragen beim Verkäufer, beim Hersteller vielleicht auch oder vielleicht auch mal bei einem Juristen, das ist nicht ganz ohne.
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